Verwaltungsgericht kippt kommunales Verbot für Zirkusse mit Wildtieren – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Das Verwaltungsgericht Hannover hat in einem Eilverfahren entschieden, dass eine Kommune keine Auftrittsverbote für Zirkusse mit Wildtieren aussprechen darf. Dies geschah auf Antrag eines Zirkusbetriebs, der im April Station in Hameln machen will. Der dortige Stadtrat hatte im Juni letzten Jahres entschieden, dass kommunale Flächen nur noch für Zirkusse ohne Wildtiere wie Raubkatzen, Bären oder Affen zur Verfügung gestellt werden sollen.

Laut Verwaltungsgericht war dieser Beschluss rechtswidrig. Die Frage eines Verbots wildlebender Tiere im Zirkus könne nur vom Bundesgesetzgeber geregelt werden. Das Hamelner Verbot untersage deshalb auf kommunaler Ebene, was bundesrechtlich erlaubt sei. Die Stadt muss nun binnen zwei Wochen neu entscheiden und dabei die Rechtsauffassung des Gerichts berücksichtigen.

In Hildesheim gab es letztes Jahr ebenfalls eine Ratsinitiative zum Verbot von Wildtier-Zirkussen, diese wurde aber von der Stadt mit Verweis auf die ungeklärten rechtlichen Fragen aufgeschoben.

fx

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