ver.di will weiter gegen rechtswidrige verkaufsoffene Sonntage klagen – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di will im Rahmen ihrer Möglichkeiten auch weiterhin klagen, wenn Geschäfte rechtswidrig an Sonntagen öffnen. Das sei ein erfolgreiches Mittel gegen die zunehmende Zahl solcher Sonntagsöffnungen, sagte der Gewerkschaftssekretär des Landesverbandes, David Matrai. Man habe bereits mehrere Dutzend Klagen angestrengt und in ausnahmslos allen Fällen Recht bekommen. Matrai sagte weiter, immer mehr Händler schafften sich selbst Anlässe, um ihre Geschäfte sonntags öffnen zu können.
Das Ladenschlussgesetz erlaubt maximal vier verkaufsoffenen Sonntage im Jahr und schreibt zusätzlich einen besonderen Anlass dafür vor. Es gibt aber verschiedene Ansichten von Gewerkschaft und Einzelhandel, was ein solcher Anlass ist. Es könne nicht sein, „dass ein Ladenbesitzer ein Kinderfest veranstaltet, dafür ein Karussell vor den Eingang stellt und damit dann die Sonntagsöffnung begründet", so Matrai.
Derzeit werden bei ver.di rechtliche Schritte gegen die Stadt Garbsen als Aufsichtsbehörde geprüft: Dort hatte am Sonntag trotz gerichtlichem Verbot ein Möbelhaus geöffnet.

fx

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