Politik streitet über Verfassungsmäßigkeit der "Ehe für alle" – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Nach der Abstimmung im Bundestag über die "Ehe für alle" hat ein Streit um ihre Verfassungsmäßigkeit begonnen. Einige Verfassungsrechtler und Politiker halten den Beschluss für rechtswidrig, weil der dem Artikel 6 des Grundgesetzes widerspreche. Diese Position vertrat unter anderem der Ex-Verfassungsrichter Hans-Jürgen Papier in einem SPIEGEL-Interview: Wenn man die Ehe öffnen wolle, müsse man das Grundgesetz ändern. Das Bundesverfassungsgericht habe bis zuletzt in seinen Entscheidungen betont, dass eine Ehe im Sinne des Grundgesetzes nur die "Vereinigung eines Mannes mit einer Frau zu einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft" sei. Der gewandelte Zeitgeist ändere dieses Verfassungsverständnis nicht, so Papier.

Andere Juristen widersprechen dieser Auffassung: Frauke Brosius-Gersdorf etwa, Professorin für Öffentliches Recht an der Universität Hannover, hatte bereits 2015 in einer Stellungnahme die Ehe für alle als verfassungsmäßig bezeichnet. Der Gesetzgeber haben einen sehr großen Gestaltungsspielraum, da die Ehe nirgends definiert sei, sagte sie in der "Rheinischen Post".

Viele Politikerinnen und Politiker erwarten, dass sich das Bundesverfassungsgericht mit dem Bundestagsbeschluss beschäftigen wird - auch, weil einige CDU-Politiker und die AfD in der Sache inzwischen die Prüfung einer Verfassungsklage angekündigt haben. Der Antrag für eine dafür nötige Normenklage kann allerdings nur von der Bundesregierung, einer Landesregierung oder eines Viertels der Mitglieder des Bundestages gestellt werden.

fx

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