Stadt und Landkreis Hildesheim nehmen ab morgen Anträge von Hochwasser-Geschädigten entgegen. Die Stadt hat dazu eine Mitteilung herausgegeben, die wir angesichts der Menge an Informationen hier in voller Länge wiedergeben. Für den Landkreis gibt es entsprechende Informationen unter www.landkreishildesheim.de/hochwassersoforthilfe.
Das Land Niedersachsen beabsichtigt, Mittel in Höhe von insgesamt 50 Millionen Euro für finanzielle Hilfen an Hochwassergeschädigte bereitzustellen. Für Privathaushalte sind freiwillige finanzielle Leistungen vorgesehen. In einem ersten Schritt soll eine Soforthilfe ausgezahlt werden, die schnell und unbürokratisch akute Notlagen bei der Unterkunft oder der Wiederbeschaffung von Hausrat finanziell überbrücken soll, die durch das Hochwasser im Zeitraum vom 24. Juli bis 4. August 2017 entstanden sind. „Im Stadtgebiet Hildesheim haben zahlreiche Privathaushalte durch das Hochwasser Schäden erlitten. Insofern ist die nun nochmals aufgestockte Unterstützung des Landes sehr zu begrüßen! Wir werden für eine schnelle, unbürokratische Verteilung der Gelder sorgen“, erklärt Oberbürgermeister Dr. Ingo Meyer.
Nach Angaben des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz können Privathaushalte grundsätzlich bei einem Mindestschaden von 5.000 Euro Hilfe erhalten: Pro erwachsene Person können 500 Euro beantragt werden, pro Kind 250 Euro, maximal 2.500 Euro pro Haushalt. Bei ganz besonderen sozialen Notlagen ist unter strengen Voraussetzungen auch eine höhere Leistung oder eine Zahlung auch bei geringeren Schäden möglich. Zuständig für die Bewilligung von Soforthilfen ist für das Stadtgebiet Hildesheim die Stadtverwaltung, die ab Montag, 14. August, entsprechende schriftliche Anträge entgegennimmt.
Bürgerinnen und Bürger aus dem Stadtgebiet Hildesheim, die einen entsprechenden Antrag stellen möchten, finden das dazugehörige Formular und detaillierte Informationen unter www.hildesheim.de/hochwasserhilfe. Für Fragen zur Antragstellung stehen Anke Hofert (Telefon 05121 / 301-4218) und Britta Schulze (Telefon 05121 / 301-4219) oder per Email unter
Neben den privaten Schäden möchte das Land Niedersachsen auch Hochwasserschäden an kommunaler Infrastruktur regulieren und bis zum 17. August überschlägig ermitteln. Erfasst werden sollen Schäden hierbei nicht nur an Infrastrukturen der Kommune selbst und von Tochtergesellschaften, sondern auch von Dritten, die im weitesten Sinne öffentlichen Zwecken dienen, zum Beispiel Alteneinrichtungen, Kindertagesstätten, historische Innenstädte, Sportstätten und Vereine. Für die Stadtverwaltung Hildesheim koordiniert die Meldung an das Land ab Montag, 14. August, Martin Falke, Dezernatsbüro C, Telefon 05121 / 301-3003,
Als dritte Säule der Soforthilfe ist auch eine Unterstützung für gewerbliche Betriebe vorgesehen. Entsprechende Meldungen für das Stadtgebiet Hildesheim nimmt Eckhard Homeister unter Telefon 05121 / 301-1511 (
Darüber hinaus sollen zusätzliche Unterstützungshilfen gewährt werden, soweit eine Elementarschadenversicherung nicht abgeschlossen werden konnte. Die Voraussetzungen hierfür werden derzeit noch entwickelt und erst zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben. Ein unter der Federführung des Umweltministeriums gebildeter ressortübergreifender Stab koordiniert die Aufarbeitung der Hochwasserschäden durch das Land. Gegenwärtig findet eine Schadensermittlung für die kommunale Infrastruktur statt, die in zwei Wochen abgeschlossen sein soll.
Weitere Informationen zur Hochwasserhilfe des Landes finden sich auch unter www.hochwasser.niedersachsen.de.