Landwirte müssen bereits im Herbst neue Düngeregeln beachten – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Die Umsetzung der neuen Düngeverordnung, die zum 1. Juni in Kraft getreten ist, verlangt von niedersächsischen Landwirten schon zur Herbstaussaat die Beachtung einer ganzen Reihe neuer Regeln. Laut Pressemitteilung des Landvolkes gäbe es zum Beispiel ein grundsätzliches Verbot von Stickstoffdünger. Jeder Landwirt muss zudem im Vorfeld seinen Düngebedarf ermitteln und dokumentieren.

Strengere Regelungen gelten auch für die Anforderungen an die betrieblichen Lagermöglichkeiten von Wirtschaftsdünger wie Gülle, Stallmist oder Gärresten einer Biogasanlage. Auch bei den Kontrollen durch die Düngebehörde müssen die Landwirte strengere Kriterien beachten. So müssten sie über die Zusammensetzung der von ihnen eingesetzten Düngemittel genau Bescheid wissen.

Auch die Herkunft von zugekauftem Dünger muss zukünftig genau anhand von Lieferscheinen nachgewiesen werden. Das Landvolk sieht hier aber auch die Genehmigungspraxis in der Pflicht, damit die Landwirte die neuen Auflagen überhaupt erfüllen können.

sk

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