Gericht weist Klage von "Fußballfans" nach Inhaftnahme ab – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Das Verwaltungsgericht Hannover hat die Klagen von zwei Männern und einer Frau abgewiesen, die sich gegen einen Kostenbescheid nach ihrer Festnahme bei Hildesheim gerichtet haben. Das Trio war am Abend des 4. Novembers bei Ochtersum aufgegriffen worden, wo die Polizei eine Massenschlägerei zwischen Fans von Hannover 96 und Eintracht Braunschweig erwartete. Die Drei waren nach Hannover gebracht und dort bis nach dem Spiel am 6. November von der Polizei in Gewahrsam gehalten worden. Dafür hatte die Polizei insgesamt 95 Euro pro Person berechnet.

Das Verwaltungsgericht entschied nun, dass dies rechtmäßig war. Mit der Ingewahrsamnahme sei die unmittelbar bevorstehende Begehung von Straftaten verhindert worden. Aus der Sicht der handelnden Polizeibeamten sei davon auszugehen gewesen, "dass die Personengruppe, der die Kläger angehörten, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit hannoversche Ultras-/Hooligans waren, die sich dort sammelten, um unmittelbar im Anschluss eine gewalttätige Auseinandersetzung mit Braunschweiger Fans zu suchen". Zwar rechtfertige im Allgemeinen das Bevorstehen von Straftaten aus einer Gruppe heraus nicht den Gewahrsam gegen jedes Gruppenmitglied - in diesem Fall allerdings sei dies anders zu beurteilen, weil es Anhaltspunkte für einen kollektiven Vorsatz gab.
Gegen das Urteil kann Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht in Lüneburg gestellt werden.

fx

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