Gaffer muss mit Strafverfahren wegen Handyaufnahmen rechnen – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Ein 27-jähriger Hildesheimer, der am Unfallort einen sterbenden Motorradfahrer mit den Handy gefilmt hat, muss vermutlich mit einem Strafverfahren rechnen. Laut Mitteilung hat die zuständige Polizei Baden-Württenberg wegen verbotener Handyaufnahmen in Zusammenhang mit Verletzung des persönlichen Lebensbereichs des Unfallopfers ermittelt. Der Fall wurde jetzt an die Staatsanwaltschaft abgegeben. Die klärt nun, ob weitere Ermittlungen eingeleitet werden.
Im Fall einer Verurteilung, muss der Hildesheimer mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren rechnen.

sk

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