Oberbürgermeister verteidigt Vorruhestandsmodell der Sparkasse – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Oberbürgermeister Dr. Ingo Meyer hat das Vorruhestandsmodell der Sparkasse verteidigt: Im Gespräch mit Tonkuhle wies Meyer darauf hin, dass hier geltendes Gesetz angewendet werde.

Die Sparkassen stünden im Wettbewerb mit allen anderen Geldinstituten und genössen zum Beispiel steuerlich keinerlei Sonderrechte. „Dann muss auch an anderer Stelle gelten: gleiches Recht für alle“, so Meyer. Nur, weil die Sparkassen gemeinwohlorientiert seien, müsse man genauso agieren dürfen wie andere Unternehmen auch. Die Aufgabe sei es, im Unternehmensinteresse zu handeln. Für volkswirtschaftliche Fragen sei die Politik zuständig und der Gesetzgeber gefragt, Änderungen vorzunehmen. Der „Spiegel“ berichtet in seiner aktuellen Ausgabe über den sogenannten „Vorruhestand-Flex“ der Sparkassen. Er sieht vor, dass vorzeitig aus dem Dienst scheidende Mitarbeiter zusätzlich zu ihrer Abfindung Arbeitslosengeld beantragen. Die entsprechenden Leistungen werden dann von der Abfindung abgezogen. Die Sparkasse Hildesheim – Goslar – Peine wendet den Flex zum Personalabbau nach der Fusion an.

cw

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