Gleichstellungsbeauftragte begrüßt Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum dritten Geschlecht – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Hildesheim, Karin Jahns, begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum dritten Geschlecht. Jahns sagte zu Tonkuhle, sie wünsche sich, dass transsexuelle Menschen künftig mit einer passenden diskriminierungsfreien und positiven Bezeichnung im Geburtenregister erfasst werden.

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass für den Eintrag im Geburtenregister ein drittes Geschlecht vorgesehen sein muss. In dem heute in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss heißt es, intersexuellen Menschen, die weder männlich noch weiblich seien, solle damit ermöglicht werden, ihre geschlechtliche Identität eintragen zu lassen.

Im zugrunde liegenden Fall hatte ein intersexueller Mensch den Antrag auf Änderung seines Geschlechts auf "inter" oder "divers" im Geburtenregister gestellt. Er war als Mädchen eingetragen worden. Die Klage war zuvor in allen Instanzen gescheitert.

kk

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