Verkauf von Silvesterfeuerwerk beginnt – Stadt weist auf Verbotszonen hin – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Heute beginnt der Verkauf von Böllern und Silvesterraketen für den Jahreswechsel 2017/2018.

Geprüfte und zum Verkauf zugelassene Ware erkennen Käufer an einem BAM- oder einem CE-Zeichen. Käufer müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Grundsätzlich ist es verboten, Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie von Kirchen abzubrennen. In Hildesheim gilt dies auch in unmittelbarer Nähe von Reet- und Fachwerkhäusern, insbesondere in den Bereichen Kesslerstraße, Lappenberg, Brühl und Marktplatz. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.

cw

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