Oberverwaltungsgericht sieht keinen Flüchtlingsstatus für Asylbewerber aus Syrien – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg lehnt weiterhin ab, syrischen Asylbewerbern einen Flüchtlingsstatus zu gewähren. Nach der aktuellen Lage in Syrien hätten Schutzsuchende keinen Anspruch auf Anerkennung als Flüchtlinge, weil ihnen keine Verfolgung aus individuellen Gründen drohe, sagte das Gericht am Dienstag.
Sie müssten deshalb allerdings nicht in ihr Heimatland zurückkehren, hieß es weiter: Ein "subsidiärer Schutz" und ein daraus folgendes Bleiberecht könne nach wie vor gewährt werden. Die Richter bezogen sich dabei auch auf einen Bericht des Auswärtigen Amtes vom 13. November.

fx

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