Jobcenter müssen keine Alternativ-Medizin bezahlen – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Jobcenter müssen einem neuen Gerichtsurteil zufolge grundsätzlich nicht mehr oder andere Arzneien bezahlen als Krankenkassen. Das hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen jetzt entschieden. Es wies damit Forderungen eines Hartz-IV-Empfängers ab. Der 64-Jährige hatte von seinem Jobcenter pro Monat 150 Euro zusätzliche für Präparate wie Kytta, Quark, Ingwer, Neurexan, Magnesium und Arnika verlangt. Zur Begründung gab er an, dass er herkömmliche Medikamente nicht vertrage und seine Krankenkasse für die alternativen Präparate nicht aufkomme.

Das Landessozialgericht urteilte, dass das Jobcenter zwar eine ausreichende medizinische Versorgung sicherstellen müsse, dass aber dies schon durch Übernahme der Krankenversicherungsbeiträge geschehe. Präparate außerhalb des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen fielen in die Eigenverantwortung des Krankenversicherten und seien auch von Hartz-IV-Empfängern selbst zu zahlen. Ein Bedarf an zusätzlichen, besonderen Mitteln müsse medizinisch nachgewiesen werden - die Pauschalaussage einer Unverträglichkeit reiche nicht aus.

fx

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