Verwaltungsgericht stoppt "Section Control"-Testversuch – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Das Verwaltungsgericht Hannover hat das Verkehrsüberwachungssystem "Section Control" als unrechtmäßig deklariert. Es stelle einen Verstoß gegen die informationelle Selbstbestimmung dar, weil es derzeit keine Rechtsgrundlage für den Betrieb gebe. Das beanstandete System ist das Erste seiner Art in Deutschland.

"Section Control" wurde bisher auf einem Abschnitt der B6 zwischen Sarstedt und Hannover probeweise eingesetzt. Das System registriert per Nummernschild automatisch alle Fahrzeuge, die in diesen Abschnitt einfahren und ihn wieder verlassen. Aus der dazwischen vergangenen Zeit kann abgeleitet werden, ob zu schnell gefahren wurde. Der vom Gericht festgestellte Verstoß bezieht sich darauf, dass die Nummernschilder ohne Vorliegen eines Vergehens registriert und für kurze Zeit gespeichert werden.

Gegen das Urteil ist Berufung vorm Oberverwaltungsgericht Lüneburg möglich. Darüber will das Innenministerium als Prozessgegner kurzfristig entscheiden. Außerdem hieß es, das kommende neue Polizeigesetz werde die vom Gericht beanstandete Rechtsgrundlage schaffen.

fx

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