Verwaltungsgericht beschließt Wiederinbetriebnahme von „Section Control“ – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Mit dem Beschluss vom 3. Juli 2019  hat das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg dem Abänderungsantrag der Polizeidirektion Hannover in Sachen „Section Control“ stattgegeben. Danach sei durch das Inkrafttreten des neuen Niedersächsischen Polizeigesetzes eine ausreichende Rechtsgrundlage für den Betrieb geschaffen worden, heißt es.
‚Section Control‘ sei ein für Deutschland neuer und sinnvoller Ansatz für mehr Verkehrssicherheit auf unseren Straßen, sagte der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius. Länder wie Österreich oder die Niederlande haben bereits langjährige und gute Erfahrungen damit gemacht. Vor allem führe diese Art der Geschwindigkeitsmessung dazu, dass Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer dieser Maßnahme als gerechter wahrnehmen, weil nicht nur punktuell geblitzt werde.
Wann die Polizei Hannover die Anlage wieder in Betrieb nehmen wird, wird noch bekannt gegeben.

sk

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