Bundesrat ermöglicht Waffenverbotszonen – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Der Bundesrat hat in der letzten Sitzung des Jahres einem Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes zugestimmt. Damit ist nun möglich, das Führen von bestimmten Messern im Umfeld von Schulen, Einkaufszentren oder im öffentlichen Nahverkehr zu verbieten - das Land Niedersachsen hatte dies eingebracht. Innenminister Boris Pistorius sagte, es freue ihn sehr, dass der Vorstoß zur Einrichtung solcher Waffenverbotszonen maßgeblich mit in die Änderung des Waffengesetzes eingeflossen sei. Er sei fest davon überzeugt, dass es mehr Sicherheit bedeute, wenn im öffentlichen Raum weniger Messer mitgeführt werden dürfen.

Solche Waffenverbotszonen können auch unabhängig von Kriminalitätsschwerpunkten eingerichtet werden. Pistorius sagte weiter, dass es bestimmte Orte gebe, an denen schlicht niemand eine Waffe oder ein Messer mit feststehender oder feststellbarer Klinge brauche. Das gelte im Umfeld von Schulen oder Kindergärten genauso wie in der Fußgängerzone. Darum sei es sinnvoll, dass die zuständigen Behörden durch die neuen Regelungen ermächtigt werden, Waffenverbotszonen auch an diesen Orten festzulegen. Niedersachsen werde dies zeitnah umsetzen. Für Personen mit einem berechtigten Interesse, etwa Handwerker oder Jäger, werde es Ausnahmen geben, auch das Tragen eines Taschenmessers sei in einer Waffenverbotszone weiterhin möglich.

Der Bundesrat beschloss außerdem, die seit mehreren Jahren von Niedersachsen geforderte Regelabfrage beim Verfassungsschutz im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung mit ins Waffengesetz aufzunehmen. Dies ist laut Pistorius ist ein wichtiger Schritt, damit zukünftig möglichst keine Waffen mehr auf legalem Wege in die Hände von Extremisten gelangen können.

fx

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