Niedersachsen will verpflichtende Umweltverträglichkeitsprüfungen bei Erdöl- und Erdgasförderung – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Die niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung beschlossen, sich für die Änderung des Bundesberggesetzes (BBergG) und der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bei bergbaulichen Vorhaben einzusetzen. Ziel sei es, eine umfassende UVP-Pflicht in Zusammenhang mit der Gewinnung von Erdöl und Erdgas einzuführen. Dann stünden zukünftig bei Erdöl- und Ergasförderungen sowohl der Gewässerschutz als auch die Öffentlichkeit mehr im Fokus. Außerdem  sollen die Rechtsansprüche von Grundstückseigentümern gestärkt werden.
Anlass hierzu gaben die gestiegenen Sorgen aus der Bevölkerung hinsichtlich möglicher Umweltschäden und Trinkwasserbelastungen. Die UVP-Pflicht soll dazu beitragen, einen transparenteren Dialog zu schaffen.

sk

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