Gericht bestätigt Schulpflicht auch in Corona-Zeiten – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Schülerinnen und Schüler müssen auch in Corona-Zeiten weiter die Schule besuchen. Das hat das Verwaltungsgericht Osnabrück entschieden.

Im konkreten Fall geht es um zwei Schülerinnen einer neunten und zehnten Klasse einer Oberschule im Emsland. Wegen des erhöhten Infektionsrisikos waren sie seit Ende August nicht mehr zur Schule gegangen, sondern waren zuhause unterrichtet worden. Nachdem die Schule die Schwestern aufgefordert hatte, wieder zum Unterricht zu kommen, zogen diese vor Gericht. Sie gaben dabei an, ihre Mutter, die einer Risikogruppe angehört, vor einer möglichen Infektion schützen zu wollen.

Das Gericht lehnte ihren Antrag jedoch ab: Nach der grundsätzlich geltenden Schulpflicht müssten Schüler am Präsenzunterricht teilnehmen. Wenn sie mit besonders schutzbedürftigen Angehörigen zusammenwohnten, dürften sie laut einer Handlungsanweisung des niedersächsischen Kultusministeriums nur unter zwei Bedingungen von der Teilnahme am Präsenzunterricht befreit werden: Wenn sie glaubhaft machten, dass die Angehörigen zu einer Risikogruppe gehörten, und wenn es an ihrer Schule einen neuen Corona-Fall gebe. Dies habe in diesem Fall nicht zugetroffen oder sei unzureichend belegt worden.

Die Schwestern können das Urteil vor dem Oberverwaltungsgericht in Lüneburg anfechten.

fx

 

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