Lehrerin scheitert mit Klage gegen Quarantäne-Anordnung – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Eine Lehrerin aus dem Kreis Osnabrück muss nach einem Kontakt zu einem positiv auf Corona getesteten Schüler in Quarantäne. Das hat das Verwaltungsgericht Osnabrück entschieden. Die Frau hatte einen Eilantrag gegen die entsprechende Verfügung des Landkreises Osnabrück gestellt und diese als rechtswidrig bezeichnet, weil sie nicht als ansteckungsverdächtig anzusehen sei. Sie habe sich stets an die Hygienevorgaben, wie Lüften und das Tragen einer Maske gehalten und den notwendigen Abstand eingehalten.

Das Gericht verwies dagegen auf das Infektionsschutzgesetz. Dieses regele, wann von einem Ansteckungsverdacht auszugehen sei. Dabei gehe es davon aus, dass Menschen, die engen Kontakt zu einer infizierten Person hatten, für die Dauer der Inkubationszeit von bis zu 14 Tagen als Ansteckungsverdächtige anzusehen seien. Die Lehrerin sei "in relativ beengter Raumsituation oder schwer zu überblickender Kontaktsituation" mit dem Schüler gewesen. Das öffentliche Interesse angesichts der Gefahr möglicher Folgeinfektionen überwiege ihr Interesse an einer vorzeitigen Beendigung der Quarantäne. Der Beschluss kann vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg angefochten werden.

fx

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