Mann aus Covid-19-Risiskogruppe muss nicht zum Jobcenter – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Ein Empfänger von Sozialleistungen muss nicht persönlich beim Jobcenter erscheinen, wenn er einer Covid-19-Risiskogruppe angehört. Das hat das Sozialgericht Hildesheim entschieden und damit dem Eilantrag des Betroffenen stattgegeben. Der 45-jährige hatte aus Sorge vor einer Ansteckung Einladungen zu persönlichen Terminen im Jobcenter nicht wahrgenommen. Nach drei erfolglosen Einladungen entzog dieses dann dem an Übergewicht leidenden Mann die Leistungen.

Dem Sozialgericht zufolge war dies rechtswidrig. Der Betroffene sei weder zu sanktionieren noch seien die Leistungen vollständig zu entziehen. Das Gericht verwies unter anderem auf Angaben des Robert-Koch-Institutes, wonach bei Adipositas erhöhte Gefahr einer Ansteckung mit Covid-19 besteht. Es läge mithin ein wichtiger Grund für das Fernbleiben vor.

fx

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