Stadt Hildesheim weist auf Feuerwerks-Regeln hin – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Die Stadt Hildesheim hat auf die geltenden Regeln für das Abbrennen von Feuerwerk hingewiesen. Sie betont in einer Mitteilung, dass es unabhängig von den Vorgaben der aktuellen Niedersächsischen Corona-Verordnung bereits seit 2009 für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern strenge Vorschriften gebe. Die Regelung laute: „Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist verboten." Zu den brandempfindlichen Gebäuden gehören demnach insbesondere Reet- und Fachwerkhäuser. Pyrotechnische Gegenstände sind Feuerwerkskörper aller Art wie etwa Raketen, Böller oder Knaller.

In Hildesheim sei in folgenden Gebieten mit Fachwerkhäusern besonders auf diese Regelung zu achten: Kesslerstraße, Lappenberg, Brühl, Bergstraße und Marktplatz. Das Verbot gelte natürlich für sämtliche Ortsteile, nicht nur die Innenstadt oder Gebiete mit geschlossener Fachwerkbebauung. Auch in der Nähe von einzeln stehenden Fachwerkhäusern dürfe nicht geböllert werden. Beim Umgang mit Silvesterböllern oder -raketen seien Personen- und Sachbeschädigungen auszuschließen. Ein Verstoß gegen das Verbot könne mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden - und wer im öffentlichen Raum Feuerwerk abbrenne, müsse selbstverständlich auch die Überreste entsprechend entsorgen.

fx

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