Pflicht zu medizinischen Masken im öffentlichen Raum startet morgen – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Ab dem morgigen Montag müssen Erwachsene und Jugendliche im Alter über 14 Jahren überall dort, wo im öffentlichen Raum eine Maskenpflicht gilt, medizinische Masken tragen. Darauf weist der Landkreis Hildesheim hin. Damit seien sowohl textile Mund-Nasen-Bedeckungen als auch Atemschutzmasken mit Ausatemventil nicht mehr zulässig. Die neue Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen besage weiter, dass Kinder unter sechs Jahren weiterhin keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen müssten und Kinder im Alter von sechs bis 14 Jahren weiterhin nur eine Alltagsmaske.

Zu den medizinischen Masken zählen insbesondere sogenannte OP-Masken, aber auch FFP2-Masken. Laut der Leiterin des Hildesheimer Gesundheitsamtes, Dr. Katharina-Hüppe, sei das Tragen von FFP2-Masken außerhalb des Gesundheitswesens nur selten erforderlich - nämlich nur dann, wenn zum Beispiel bei körpernahen Tätigkeiten ein Abstand von 1,5 m nicht eingehalten werden könne und die andere Person keine Maske trage. Das Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hat seine entsprechenden Empfehlungen am 22.01. aktualisiert. Es sei aber dann wichtig eine zertifizierte FFP2-Maske zu verwenden. Man erkenne dies am CE-Zeichen, der Seriennummer des Herstellers, das Jahr der Veröffentlichung der Europäischen Norm (z.B. EN 149:2001+A1:2009) und einer vierstellige Kennzahl, die Rückschluss auf die Prüfstelle gebe. Schutzmasken aus Übersee trügen meist andere Bezeichnungen wie KN95 (China) oder N95 (USA)

fx

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