Kreis hat keinen Einfluss auf Corona-Impf-Reihenfolge – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Das Bundesgesundheitsministerium hat festgelegt, in welcher Reihenfolge welche Gruppen gegen Corona geimpft werden. Darauf weist der Landkreis hin - es gebe immer wieder entsprechende Anfragen, für die man aber nicht zuständig sei und in der Sache auch keinerlei Einfluss habe.

In der Info des Kreises heißt es, dass die Impfzentren nicht geöffnet würden, bevor nicht alle BewohnerInnen sowie die Beschäftigten der Heime für ältere und pflegebedürftige Menschen ihre erste Impfung erhalten haben. Wenn die Zentren dann öffneten, könnten sich dort zunächst ausschließlich die Personen, die zur Gruppe mit der höchsten Priorität (Stufe 1) gehören, für einen Impftermin anmelden. Die Reihenfolge der Impfungen sei vom Bundesgesundheitsministerium auf Grundlage der Empfehlung der ständigen Impfkommission und des Ethikrates verbindlich in einer Verordnung festgelegt worden. Alle Bundesländer müssten sich daran halten.

Neben den Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind gehörten zu der Gruppe mit der höchsten Priorität auch

  • Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben,

  • Personen, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen,

  • Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere auf Intensivstationen, in Notaufnahmen, in Rettungsdiensten, als Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, in den Impfzentren sowie in Bereichen, in denen für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 relevante aerosolgenerierende Tätigkeiten durchgeführt werden,

  • Personen, die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behandeln, betreuen oder pflegen, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht, insbesondere in der Onkologie oder Transplantationsmedizin.

Leider hätten nicht alle vorrangig Impfberechtigten ab 80 Jahren das Informationsschreiben des Landes erhalten, so der Kreis weiter. Aber natürlich dürften sich auch diejenigen, die 80 oder älter sind, und keinen Brief erhalten haben einen Impftermin sichern.

Voraussichtlich ab Donnerstag könnten sich diese Personen unter der Impfhotline des Landes (0800 - 9988 665) einen Termin im Impfzentrum reservieren. Aktuell gehe das Land Niedersachsen davon aus, dass die Impfzentren ab Mitte Februar ihren Betrieb aufnehmen können. Weitere Verzögerungen durch unzureichende Impfstofflieferungen seien jedoch möglich.

Alle, die jünger als 80 Jahre alt sind oder auch niedergelassene Ärzte und ihre Beschäftigten oder auch Personen zum Beispiel mit einer Immunschwäche-Erkrankung gehören nicht zu den vorrangig Impfberechtigten der Stufe 1.

fx

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