Testpflicht im Handel entfällt in Kommunen mit niedriger Inzidenz – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Ab dem morgigen Dienstag entfällt in Kommunen, in denen der Sieben-Tage-Inzidenzwert längerfristig unter 50 liegt, die Pflicht zu einem Corona-Schnelltest vorm Betreten von Geschäften des Einzelhandels. Das teilte die Landesregierung Ende der Woche mit: Man habe die niedersächsische Corona-Verordnung entsprechend angepasst.

Damit diese Regelung in Kraft tritt, muss die Inzidenz an fünf Werktagen in Folge den Wert 50 unterschritten haben, und die Kommunen müssen dies gesondert feststellen und verkünden. In Hildesheim lag der Wert erstmals am Donnerstag entsprechend niedrig, so dass die Regelung hier frühestens ab Donnerstag gelten könnte - für den heutigen Pfingstmontag wurde der Wert 44,6 angegeben.

Von der Landesregierung hieß es weiter, dass man die Bürgerinnen und Bürger dennoch herzlich bitte, auch weiterhin – etwa vor einem längeren Einkaufsbummel – freiwillig einen kostenlosen Schnelltest zu machen. Dies könne helfen, Infektionen früh zu erkennen und eine Weiterübertragung des Coronavirus zu verhindern. In den anderen Bereichen bleibe es aufgrund einer längeren Aufenthaltsdauer zunächst noch bei der Testpflicht, beispielsweise in Museen und in der Außengastronomie, und auch die allgemeine Maskenpflicht gelte weiter.

In Landkreisen, in denen über fünf Werktage hinweg die Inzidenz maximal 35 betrage, gelten ab dieser Woche darüber hinaus die quadratmeterbezogenen Kapazitätsbeschränkungen für den Einzelhandel nicht mehr - auch dies müsse jedoch der jeweilige Landkreis oder die kreisfreie Stadt per Allgemeinverfügung feststellen.

fx

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