Ein mittlerweile verstorbener Geistlicher des Bistums Hildesheim hat sich an fünf ihm anvertrauten Kindern des sexuellen Missbrauchs schuldig gemacht. Das geht aus einem Untersuchungsbericht hervor, den der Vorsitzende Richter am Landgericht a.D., Wolfgang Rosenbusch, im Auftrag des Bistums Hildesheim erstellt hat. Dieser Bericht wurde nun veröffentlicht. Ihm zufolge hatte Georg M. eine pädosexuelle Veranlagung. Der Priester habe von 1980 bis 2009 an mehreren Orten „ein Setting entwickelt, das ihm den Zugang zu Kindern ermöglichte, die nicht in vollem Umfang unter dem Schutz der Gemeindenähe sicher aufgehoben waren“.
Bischof Dr. Josef Homeyer und der damalige Personalchef, Domkapitular Werner Holst, hätten M. im Jahr 1992 aus einer Pfarrgemeinde in Salzgitter-Bad nach Cuxhaven versetzt, obwohl sie durch das Jugendamt Salzgitter über Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch den Geistlichen in Kenntnis gesetzt worden waren. Im diesem Fall wäre es die absolute Pflicht des Bischofs und des Bistums gewesen, sich um die Betroffenen zu sorgen und die Begehung weiterer Straftaten zu verhindern, sagte Generalvikar Martin Wilk. Er sei Rosenbusch außerordentlich dankbar für seine akribische Arbeit. Die Ergebnisse des Berichts seien verstörend und machten ihn sehr betroffen. Das Bistum wolle allen Betroffenen seine Hilfe und Unterstützung anbieten. Deshalb ermutige er die Betroffenen, die unabhängigen Ansprechpersonen im Bistum zu kontaktieren, so Wilk weiter.
Die Kontaktdaten dieser vier Fachleute gebe es unter dem Link www.bistum-hildesheim.de/missbrauch. Der Beraterstab in Fragen sexualisierter Gewalt sei telefonisch unter 0 51 21 - 17 48 266 und per E-Mail an
Gemeindereferentin Martina Forster (erreichbar am 17.06.2021 von 15 bis 18 Uhr),
Diakon Martin Wolf (erreichbar am 17.06.2021 und 18.06.2021, jeweils von 15 bis 18 Uhr),
Diplom-Psychologin Annette Karr-Schnieders (erreichbar am 18.06.2021 von 15 bis 18 Uhr).
fx