Gericht untersagt Fahrraddemo auf der A7 – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Das Verwaltungsgericht Hannover hat eine für den 3. September geplante Fridays For Future-Fahrraddemo auf der Autobahn 7 untersagt. In der Begründung heißt es, die geplante Demo verursache aufgrund der zu erwartenden Staubildung im gesamten Hildesheimer Stadtgebiet, der damit verbundenen Unfallgefahr und der zu befürchtenden unzulänglichen Erreichbarkeit von Unfallstellen durch Rettungsfahrzeuge eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit.

Die Versammlungsfreiheit gewähre zwar grundsätzlich das Recht, selbst zu bestimmen, wann, wo und unter welchen Modalitäten eine Versammlung stattfinden solle, und auch Bundesautobahnen seien nicht von vornherein demonstrationsfrei - es sei aber stets eine Bewertung der konkreten Umstände des Einzelfalls vorzunehmen.

Die Fahrt über die A7 war als Teil einer Sternfahrt nach Hannover geplant und bei der Stadt Hildesheim angemeldet worden. Die Stadt untersagte dies und legte eine Ausweichroute fest. Diese führt über die Berliner Straße und die B6 bis nach Hannover. Auf der Autobahnanschlussstelle könne es zudem eine Zwischenkundgebung geben.

Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts kann Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg eingelegt werden.

fx

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