Oberverwaltungsgericht bestätigt Maskenpflicht in drei Verfahren – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat in drei Normenkontroll-Eilverfahren die Pflicht zum Tragen von Masken bestätigt.

So hatte sich in einem Fall ein Mann aus Hannover gegen das öffentliche Tragen von Schutzmasken gewandt, und in zwei weiteren Verfahren richteten sich Eltern gegen die Pflicht zum Maskentragen in Schulgebäuden. Die Beschlüsse des Gerichts sind unanfechtbar.

Der Mann aus Hannover hatte die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske in öffentlichen geschlossenen Räumen sowie im Nahverkehr als übertrieben angesehen: Eine Maske auch für Geimpfte und Genesene schränke deren Freiheitsrechte unverhältnismäßig ein. Das Gericht hingegen argumentierte, die Maskenpflicht sei weiterhin notwendig für den Infektionsschutz, da auch Geimpfte und Genesene sich weiter infizieren, die Infektion weitergeben und auch an Covid-19 erkranken könnten.

Die Eltern machten dagegen geltend, dass jüngere Schüler keine Pandemietreiber seien und weitgehend von schweren Krankheitsverläufen verschont blieben. Die steigende Impfquote bei den Erwachsenen und älteren Schülern schütze sie hinreichend, und das ganztägige Tragen einer Maske sei insbesondere für die jüngeren Schüler mit erheblichen Belastungen verbunden.

Das Gericht entgegnete, die Maske sei auch an Schulen nötig für den Infektionsschutz. Kinder reagierten möglicherweise sensibler auf das Tragen, und Nebenwirkungen wie Kopfschmerzen seien möglich - schwere gesundheitliche Schäden seien jedoch nicht belegt.

fx

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