Bundesgerichtshof bestätigt Hildesheimer Urteil zu Kopftritten – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Urteil des Hildesheimer Landgerichts bestätigt. Wie dieses mitteilt, geht es dabei um versuchten Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung sowie wegen räuberischen Diebstahls - ein heute 44 Jahre alter Mann war deshalb zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt worden. Der Mann legte daraufhin Revision ein, die nun vom 6. Strafsenat des BGH als unbegründet verworfen wurde.

Der 44-Jährige soll am 13. März 2020 zunächst in einer Hildesheimer Parfümerie mehrere Flaschen Parfüm eingesteckt und dem Ladendetektiv mit körperlicher Gewalt bedroht haben, als dieser ihn ansprach. Die Verurteilung wegen versuchten Totschlags zusammen mit gefährlicher Körperverletzung beruht auf einem "massiven körperlichen Angriff" auf einen Freund im letzten Dezember. Nach einem Streit soll er ihn - stark betrunken - zunächst mehrfach gegen den Kopf geschlagen haben, und als der Freund zu Boden ging, soll er ihn über den Boden gezogen und erst zweimal mäßig stark gegen den Kopf getreten haben. Als Anwohner den Angriff bemerkten, trat er noch zweimal deutlich stärker zu und nahm dabei nach Ansicht des Gerichts tödliche Verletzungen zumindest billigend in Kauf.

fx

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