Pastor vor Gericht soll Bewährungsstrafe bekommen – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Im Betrugsprozess gegen einen suspendierten Pastor vor dem Hildesheimer Landgericht sind jetzt die Plädoyers gesprochen worden. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung haben dabei eine Bewährungsstrafe gefordert. Der Staatsanwaltschaft nach sollten von den ursprünglich 163 Fällen von Urkundenfälschung nur 44 berücksichtigt werden, was eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren bedeute, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Die Verteidigung forderte ein Strafmaß „am unteren Ende des Strafrahmens“ mit nicht mehr als ein Jahr und sechs Monate Haft auf Bewährung. Das Urteil wird für morgen erwartet.

Der Angeklagte hatte dem evangelischen Kirchenamt in Hildesheim fingierte Quittungen und selbst gefertigte Rechnungen vorgelegt, um sich dann das Geld erstatten zu lassen. Laut Anklageschrift beläuft sich der Schaden auf mehr als 52.000 Euro. Im Verfahren hatte der 62-Jährige ausgesagt, dass er das Geld unter anderem für die Behandlung einer Krebserkrankung gebraucht habe. Laut Staatsanwaltschaft ist bei einer Verurteilung noch ein Betrag in Höhe von rund 20.000 Euro zu erstatten, dessen Einzug das Gericht anordnen müsste.

Für gewerbsmäßigen Betrug in Tateinheit mit gewerbsmäßiger Urkundenfälschung sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor. Eine rechtskräftige Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr würde zudem nach Auskunft der hannoverschen Landeskirche automatisch zu einem Ausscheiden aus dem Dienst mit Verlust der Pensionsansprüche führen. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung betonten, dieser Umstand müsse in der Urteilsfindung berücksichtig werden.

fx

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