Landesregierung kündigt weitere Änderungen in der Corona-Verordnung an – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Das Land Niedersachsen will seine Corona-Verordnung erneut verändern. Wie eine Sprecherin mitteilte, sollen neue Regelungen in dieser Woche besprochen und am Samstag wirksam werden. Es gehe dabei im Wesentlichen um eine Umsetzung der Beschlüsse der jüngsten Ministerpräsidentenkonferenz sowie zusätzliche Möglichkeiten bei der Anwendung der 2G-plus-Regelung.

Vorgeschlagen werden unter anderem strengere Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte: Angehörige eines Haushalts dürften sich demnach mit höchstens zwei weiteren Personen aus einem anderen Haushalt treffen. Kinder unter 14 Jahre dabei zählen nicht mit, so dass Kindergeburtstagsfeiern weiter möglich bleiben. Außerdem solle der Zutritt zum Einzelhandel ab Warnstufe 2 auf geimpfte und genesene Personen begrenzt werden, ausgenommen Geschäfte der Grundversorgung und Apotheken.

Überall im Einzelhandel und auch in Bussen und Bahnen solle es ab Warnstufe 2 eine FFP2-Maskenpflicht geben. Für Gastronomie-Betreiber und Anbieter körpernaher Dienstleistungen soll es die Möglichkeit geben, auf zusätzliche Tests zu verzichten, wenn sie nur 70 Prozent ihrer räumlichen Kapazitäten nutzen - dann gälte 2G statt 2G Plus. Bei körpernahen Dienstleistungen soll 2G überall dort gelten, wo in Kleinstbetrieben nie mehr als eine dienstleistende Person und ein Kunde zusammenkommen - außer bei der Prostitution, für die in jedem Fall 2G-plus gelte. 

Ab der Warnstufe 3, und in so genannten "Hotspot-Regionen" ab einer Inzidenz von 350, sollen private Zusammenkünfte von Geimpften und Genesenen zukünftig nur noch bis zu einer Obergrenze von 50 Personen drinnen und 200 Personen draußen zulässig sein. Bei Veranstaltungen gelte bei Stufe 3 drinnen wie draußen die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske, und das auch im Sitzen. Messen und Weihachtsmärkte seien in Stufe 3 und in Hotspots verboten, auch Diskotheken müssten dann schließen, und auch draußen greife dann die Vorgabe 2G-plus. Erleichterungen seien nur für Menschen geplant, die bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben.

Zudem sollen insgesamt die zulässigen Veranstaltungen kleiner werden. In Warnstufe 1 und darunter dürfen dem Vorschlag der Landesregierung zufolge nur noch Veranstaltungen bis 5.000 Personen drinnen und 10.000 draußen stattfinden. In Warnstufe 2 wären es dann Veranstaltungen bis 2.500 Personen drinnen und 5.000 Personen draußen, und in Warnstufe 3 und Hotspot-Regionen nur bis 500 Personen.

fx

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