BGH bestätigt Landgerichts-Urteil nach Anschlagsdrohung – Radio Tonkuhle Hildesheim
Titel wird gelesen...
zu Instagram

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Urteil des Hildesheimer Landgerichts vom 14. Januar diesen Jahres bestätigt. Die Revision der Generalstaatsanwaltschaft Celle wurde dadurch als unbegründet verworfen.

Das Landgericht hatte einen heute 23 Jahre alten Angeklagten verurteilt, der im Internet einen Anschlag angekündigt hatte. Das Landgericht verurteilte ihn dann wegen Beleidigung und Bedrohung in zwei Fällen, sprach ihn aber von anderen von der Generalstaatsanwaltschaft erhobenen Vorwürfen frei: Man habe bei ihm eine Persönlichkeitsstörung in Form einer Angst- und Zwangsstörung sowie rechtsextreme Tendenzen und inakzeptable und menschenverachtende Äußerungen festgestellt, auf einen festen Entschluss zur Begehung eines Anschlags habe die Kammer hieraus aber nicht schließen können.

Das Urteil aus dem Januar, nachdem der junge Mann seine bereits begonnene stationäre Therapie in einer psychiatrischen Klinik fortsetzen muss und danach für zwei Jahre in eine betreute Wohneinrichtung kommt, ist damit rechtskräftig.

fx

Aktuelle Regionalnachrichten


Wir benutzen Cookies
Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.