Ex-DIK-Mitglied darf deutsche Staatsangehörigkeit behalten – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Eines der Gründungsmitglieder des 2017 verbotenen Deutschsprachigen Islamkreises (DIK) in der Hildesheimer Nordstadt darf die deutsche Staatsangehörigkeit behalten, die er 2014 erhalten hatte. Das hat das Verwaltungsgericht Hannover entschieden. Die Stadt Hildesheim hatte ihm die Staatsbürgerschaft entzogen, weil sie ihm die Unterstützung des extremistischen Vereins vorwarf - und weil er mit der Einbürgerung erklärt hatte, sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu bekennen.

Der Mann hatte vor Gericht aussagt, nichts von den salafistischen Tätigkeiten in der DIK-Moschee gewußt zu haben - es habe sich aber im Laufe der Zeit vor Ort der Ton verändert. Er selbst lehne salafistisches Gedankengut ab, was auch von Zeugen bestätigt wurde. Die Stadt Hildesheim zog daraufhin die Rücknahme der Einbürgerung zurück.

fx

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