Oberverwaltungsgericht kippt 500er-Grenze für Großveranstaltungen – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat die Regelung gekippt, dass an großen Veranstaltungen im Freien grundsätzlich nur maximal 500 Personen teilnehmen dürfen. Diese Obergrenze unabhängig von der Kapazität, der Lage sowie der Ausgestaltung des Veranstaltungsortes sei auch unter Berücksichtigung des derzeitigen Infektionsgeschehens unangemessen und stelle einen verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigten Eingriff dar, teilte das Gericht heute mit. Allerdings müssten Treffen unter freiem Himmel mit mehr als 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmern von den Behörden weiterhin zuvor zugelassen werden - ihnen obliege damit derzeit die Einzelfallfestlegung der maximal möglichen Personenzahl.

Die Entscheidung folgt auf eine Klage der Drittliga-Fußballmannschaften VfL Osnabrück, SV Meppen sowie Eintracht Braunschweig, die einen Normenfeststellungsantrag gestellt hatten. Das Land habe nicht die bundeseinheitliche Empfehlung der Länderkonferenz vom 2. Februar übernommen, beschwerten sich die Vereine. Danach sollte bei überregionalen Großveranstaltungen im Freien bis zu 50 Prozent der Höchstkapazität oder maximal 10.000 Zuschauerinnen und Zuschauer in den Fußballstadien zugelassen werden.

Die Landesregierung teilt am Nachmittag mit, man respektiere die Entscheidung. Es sei ohnehin geplant gewesen, im Bereich der Großveranstaltung in der nächsten Verordnung erste Lockerungen vorzunehmen, sofern die Infektionslage dies ermögliche. Dies werde durch die heutige Gerichtsentscheidung um wenige Tage vorgezogen. Man erwarte darüber hinaus, dass die Vereine ihrer Verantwortung zur Vermeidung von Infektionen auch im Rahmen der Zu- und Abwege in den Stadien gerecht werden und mit Augenmaß vorgehen.

fx

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