Oberverwaltungsgericht kippt FFP2-Pflicht in Diskos, Clubs und Shisha-Bars – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat die FFP2-Maskenpflicht in Diskotheken, Clubs und Shisha-Bars vorläufig gekippt. Die Regelung sei keine notwendige Schutzmaßnahme im Sinne des Infektionsschutzgesetzes, entschied das Gerichts am Freitag und gab damit einem Antrag statt, den eine Disko-Betreiberin aus Osnabrück eingebracht hatte.

In der Begründung heißt es weiter, die Maskenpflicht sei zwar zum Infektionsschutz geeignet und erforderlich, aber hier unangemessen, denn das Land Niedersachsen habe ohne nachvollziehbaren Grund in seiner Verordnung keine Ausnahmen vorgesehen, etwa zum Konsum von Getränken und Speisen oder zum Rauchen von Shisha-Pfeifen. Damit fehle es an einem angemessenen Ausgleich zwischen den wirtschaftlichen Interessen der Betreiber und dem Gesundheitsschutz. Ausnahmen für Außenanlagen könnten diesen Ausgleich nicht schaffen, zumal viele Einrichtungen solche Anlagen nicht hätten.

Der Beschluss ist laut Gericht unanfechtbar, das niedersächsische Sozialministerium kündigte nach dem Urteil an, die Bestimmung werde nicht mehr angewandt.

fx

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