Landkreis erlässt neue Verfügung zur ab morgen geltenden Impfpflicht – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Der Landkreis Hildesheim hat für die ab morgen geltende einrichtungsbezogene Impfpflicht eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Diese lege fest, dass die Einrichtungen und Unternehmen nach § 20a Absatz 1 Satz 1 IfSG - Einrichtungen im medizinischen und im Pflegebereich - verpflichtet sind, das Gesundheitsamt des Landkreises über Beschäfigte ohne bzw. mit nicht ausreichendem Impfschutz gegen Covid-19 über das Portal www.mebi-niedersachsen.de zu melden, sofern sich deren Betriebsstätte bzw. Betriebsstätten im Bezirk des Gesundheitsamtes Hildesheim befinden.

Die Meldung könne nachträglich bearbeitet und auch von der Einrichtung bzw. dem Unternehmen mit einer kurzen Stellungnahme für erledigt erklärt werden. Eine Meldung per E-Mail, Fax oder Brief sei nicht möglich. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht diene dem Schutz besonders vulnerabler Personen. Eine ausführliche Begründung der Maßnahme ist im jüngsten Amtsblatt des Landkreises veröffentlicht. Eine Übersicht über Einrichtungen und Personengruppen, die von dieser Impfpflicht betroffen sind, gibt es online unter anderem beim Sozialministerium.

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