Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld laufen bis Ende Juni – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Die derzeitigen Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld sind von der Bundesregierung bis zum 30. Juni verlängert worden. Darauf weist die Agentur für Arbeit Hildesheim hin. Sie umfassen einen erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld, den Anspruch auf erhöhte Leistungssätze sowie Hinzuverdienstmöglichkeiten während der Kurzarbeit.

Anspruch auf Kurzarbeitergeld bestehe, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 Prozent hätten, so die Agentur. Bis Ende Juni werde u.a. zudem weiterhin auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden verzichtet, und auch Beschäf-
tigte in der Leiharbeit könnten unterstützt werden. Genauere Informationen zu den Regelungen gibt es online.

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