Niedersachsen verlängert Absonderungsregeln für Corona-Infizierte – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Das Land Niedersachsen verlängert seine Absonderungsverordnung, nach der sich mit Covid-19 infizierte Personen in häusliche Isolation begeben müssen. Die Regelung bleibe bis zum 30. April bestehen, sagte Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD): Man müsse weiter alle Werkzeuge nutzen, um Infektionsketten zu durchbrechen. Nach der Regelung müssen sich Infizierte bis zu zehn Tage lang in häusliche Isolation begeben und können sich frühestens nach sieben Tagen freitesten.

Die Gesundheitsministerinnen und -minister von Bund und Ländern hätten sich letzte Woche darauf verständigt, Veränderungen an den entsprechenden Regelungen erst nach weiteren Beratungen mit dem Robert-Koch-Institut und dem Expertenrat der Bundesregierung vorzunehmen. Diese Beratungen sollen Anfang nächster Woche abgeschlossen sein. Behrens sagte, sie gehe davon aus, dass ab Mai der Quarantäne-Zeitraum etwas verkürzt werden könne.

Das Land werde zudem die Erstattung des Verdienstausfalls für alle, die sich aufgrund einer fehlenden Auffrischungsimpfung als Kontaktperson in Quarantäne begeben müssten, im Regelfall einstellen, kündigte die Ministerin an. Für Kontaktpersonen, die sich nachweislich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen könnten oder Kinder in Isolation oder Quarantäne betreuen, erstatte das Land den Arbeitgebern aber auch zukünftig den fortgezahlten Lohn. Infizierte hingegen erhielten die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall vollkommen unabhängig vom Impfstatus.

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