SchülerInnen und Kitakinder müssen nicht mehr als Kontaktpersonen in Quarantäne – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Mit dem heutigen Samstag ist eine Überarbeitung der Niedersächsischen Absonderungs-Verordnung in Kraft getreten. Darin wird der Großteil der bisher geltenden Regeln für die Isolation von Erkrankten und die Quarantäne von Kontaktpersonen zunächst verlängert. So muss weiterhin ein positiver Corona-Schnelltest mittels PCR-Testung bestätigt werden, und im Falle einer Erkrankung gelte in der Regel eine Isolation über 10 Tage. Eine Freitestung mittels POC-Antigentest bleibe bei Erwachsenen nach frühestens sieben, bei Kindern und Jugendlichen nach frühestens fünf Tagen möglich.

Auch die Ausnahmen von der Quarantäne als Kontaktperson bleiben weitgehend gleich:
Alle Personen, die innerhalb der vergangenen 90 Tage eine zweite Impfung erhalten haben;
alle Personen, die bereits eine dritte Impfung erhalten haben oder die aufgrund einer Kombination aus überstandener Infektion und Impfung als „geboostert“ gelten;
sowie alle Personen, die als frisch genesen gelten - also innerhalb der vergangenen 90 Tage nachweislich mit COVID infiziert waren, sofern der positive PCR-Test länger zurückliegt als 28 Tage.
Neu kommen zu dieser Liste alle Schülerinnen und Schüler sowie alle Kinder, die eine Kindertagesstätte besuchen, sofern der Kontakt in der Schule oder Kita stattgefunden hat und keine Symptome auftreten.

Darüber hinaus habe das Bundesgesundheitsministerium für die kommende Woche eine Überarbeitung der Empfehlungen zur Isolation und Quarantäne angekündigt, die eine Verkürzung der Isolationszeit auf 5 Tage und einen generellen Wegfall der Quarantäne für Kontaktpersonen enthalten sollen, so Gesundheitsministerin Daniela Behrens. Sobald diese neuen Empfehlungen vorlägen, werde auch in Niedersachsen kurzfristig eine weitere Änderung der Absonderungs-Verordnung auf den Weg gebracht.

220430.fx

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