Land Niedersachsen verkürzt Corona-Isolation auf fünf Tage – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Das Land Niedersachsen hat seine Absonderungs-Verordnung für Corona-Infizierte geändert und damit eine Empfehlung des Bundes umgesetzt. Ab heute müssen demnach im Regelfall fünf Tage Isolation nach Ansteckung ohne Symptome eingehalten werden, so das Sozialministerium. Betroffene müssten darüber hinaus mit Ablauf der Frist mindestens 48 Stunden symptomfrei sein, um die Absonderung zu beenden. Außerdem entfalle die verpflichtende Quarantäne für Kontaktpersonen.

Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) sagte, sie empfehle in jedem Fall, die Absonderung erst nach einem negativen Schnelltest zu beenden. Die Vorlage eines solchen Tests bleibe für Beschäftigte im Gesundheitswesen, in Alten- und Pflegeeinrichtungen, ambulanten Pflegediensten sowie Wohneinrichtungen der Eingliederungshilfe vor erneutem Arbeitsantritt verpflichtend.

Das Ministerium empfiehlt außerdem weiter, sich nach Kontakt zu einer infizierten Person fünf Tage lang selbst zu testen und eigene Kontakte so weit wie möglich zu reduzieren, selbst wenn die Pflicht zur Quarantäne für enge Kontaktpersonen nun aufgehoben ist. Für Beschäftigte im Gesundheitswesen sowie in Alten- und Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten, die enge Kontaktpersonen geworden sind, bestehe die Pflicht, sich täglich vor Dienstantritt bis zum fünften Tag zu testen.

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