Kindergeld-Anspruch kann über das 18. Lebensjahr hinausgehen – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Auch über 18-Jährige können Kindergeld erhalten. Darauf weist die Agentur für Arbeit hin. In einer Mitteilung heißt es, angesichts des Schuljahres-Ende seien viele Eltern unsicher, wie es mit der Zahlung des Kindergeldes weitergehe.

Grundsätzlich erhalten sie für Kinder bis zum 18. Lebensjahr Kindergeld, hieß es weiter. Aber auch nach der Vollendung des 18. Lebensjahres könne ein Anspruch bestehen,
zum Beispiel, wenn das Kind eine Schul- oder Berufsausbildung, ein Studium oder ein Praktikum absolviere. Da es nach dem Schulende in aller Regel nicht nahtlos weitergehe, gebe es Kindergeld ebenfalls während einer Übergangsphase von längstens vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten. Und auch während des  Bundesfreiwilligendienstes oder ähnlicher Dienste wie etwa FSJ könne Kindergeld gezahlt werden.

Weitere Informationen gebe es bei der Agentur für Arbeit unter der Internetseite www.familienkasse.de und telefonisch montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr kostenfrei unter der Nummer 0800 - 4 5555 30.

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