Bistum führt im Januar neue kirchliche Grundordnung ein – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Die im November beschlossene Neufassung des Arbeitsrechts in der katholischen Kirche, die "Grundordnung des kirchlichen Diensts", gilt ab dem Jahreswechsel auch im Bistum Hildesheim. Bischof Heiner Wilmer werde sie zum 1. Januar in Kraft setzen, heißt es in einer Mitteilung. Damit unterliege dann der Kernbereich privater Lebensgestaltung keinen rechtlichen Bewertungen mehr und entziehe sich dem Zugriff des Dienstgebers.

Generalvikar Martin Wilk sagte, dass niemand aufgrund seiner sexuellen Identität diskriminiert werden dürfe. Dass Menschen im Dienst der katholischen Kirche aus Sorge um ihren Arbeitsplatz zu einem Versteckspiel aufgrund ihrer privaten Lebensgestaltung gezwungen würden, sei unhaltbar. Er sei überzeugt, dass die neue Grundordnung die Dienstgemeinschaft in ihrer Vielfalt und Pluralität stärke und dazu beitrage, dass das Evangelium authentisch zu bezeugen.

Die Grundordnung war zuletzt im Jahr 2015 überarbeitet worden. Sie gilt für rund 800.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland, die für die katholische Kirche und die Caritas arbeiten.

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