Die Stadt Hildesheim sucht wieder Schöffinnen und Schöffen. Dies sind ehrenamtlich Richtende, die bei der Verhandlung und der Urteilsfindung beim Amts- und Landgericht mitwirken, heißt es in einer Mitteilung. Über dieses Amt könnten Bürgerinnen und Bürger aus allen Gesellschaftsschichten und Berufen mit ihrem Sachverstand und ihrer Lebenserfahrung die von Rechtsnormen geprägten Berufsrichterinnen und -richter gleichberechtigt ergänzen. Schöffinnen und Schöffen würden alle fünf Jahre an den Fach-, Straf- und Jugendgerichten gewählt, in diesem Fall gehe es um die Amtsperiode von 2024 bis 2028. Die Stadt Hildesheim soll dafür mindestens 201 Bewerbende für Erwachsenenstrafsachen im Amtsgerichtsbezirk Hildesheim benennen.
Interessierte müssten die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und die deutsche Sprache beherrschen und in Hildesheim wohnen. Sie müssen am 01. Januar 2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein und nicht in Vermögensverfall geraten sein, also keine zu schwerwiegenden Finanzprobleme haben. Außerdem sollten sie bestimmte Grundfähigkeiten mitbringen wie etwa Unparteilichkeit, Selbstständigkeit, Urteilsreife sowie geistige Beweglichkeit und großes Verantwortungsbewusstsein.
Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 31. März, dabei muss eine „Erklärung zur Übernahme des Schöffenamtes“ abgegeben werden. Der entsprechende Vordruck findet sich unter www.stadt-hildesheim.de/wahlen. Die Bewerbung ist nicht gleichbedeutend mit der Berufung in das Schöffenamt, betont die Stadt: Die abschließende Entscheidung hierüber treffe im Herbst der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht. Damit die gewählten Schöffinnen und Schöffen während der Amtsperiode die notwendige fachliche Unterstützung erhalten, würden spezielle Fortbildungsveranstaltungen angeboten. Weitere Informationen zum Schöffenamt finden sich unter www.schoeffen.de sowie www.schoeffen-nds-bremen.de, und weitere Auskünfte gibt es beim städtischen Fachdienst Stadtbüro/Wahlen unter Telefon 0 51 21 - 301 2774 oder -2775 oder per Mail unter
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