Mit dem heutigen Mittwoch und dem morgigen Donnerstag enden mehrere der bisher noch geltenden Corona-Beschränkungen in Niedersachsen wie auch bundesweit.
So weist die Landesregierung darauf hin, dass sich mit dem Corona-Virus infizierte Personen seit heute nicht mehr in eine fünftägige Selbstisolation begeben müssen, und dass ein positiver Selbst- oder Schnelltest auch nicht mehr mittels einer PCR-Testung überprüft werden muss. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber könnten den Umgang mit infizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nun eigenverantwortlich regeln.
Im gleichen Zusammenhang gilt ab morgen die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung nicht mehr, die Betrieben u.a. vorschrieb, Hygienekonzepte für den Umgang mit Corona vorzuhalten. In Einrichtungen der medizinischen Versorgung und Pflege seien weiterhin corona-spezifische Regelungen des Infektionsschutzgesetzes zu beachten, so die Bundesregierung. In allen anderen Bereichen könnten Arbeitgeber und Beschäftigte eigenverantwortlich festlegen, ob und welche Maßnahmen zum Infektionsschutz am Arbeitsplatz erforderlich sind.
Ebenfalls morgen endet bundesweit die Pflicht zum Tragen einer Maske im Fernverkehr. Nachdem einige Bundesländer dies auch bereits für den öffentlichen Personennahverkehr umgesetzt hatten, ziehen die restlichen Bundesländer, darunter Niedersachsen, morgen nach. Die Landesregierung ruft angesichts dieser Lockerungen dazu auf, weiterhin umsichtig zu sein. Wer weiterhin eine Maske tragen wolle, könne dies selbstverständlich tun.
Der Landkreis Hildesheim weist heute darauf hin, dass ab morgen auch im Kreishaus keine Maske mehr getragen werden muss.
ergänzt 13 Uhr: Letzter Satz.
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