Schulverweigerung kann sich aufs Sorgerecht auswirken – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Eltern, die ihre Kinder nicht zur Schule schicken, können einen Teil des Sorgerechts verlieren. Das Oberlandesgericht Oldenburg hat jetzt ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Osnabrück bestätigt, wurde heute mitgeteilt. In der Entscheidung heißt es, dass in Deutschland grundsätzlich eine Schulpflicht für alle Kinder bestehe. Damit korrespondiere eine Pflicht der Eltern, für den Schulbesuch zu sorgen. Bei der Entscheidung handelt es sich um eine einstweilige Anordnung, nach Ostern soll eine mündliche Verhandlung folgen.

Hintergrund ist ein Fall, bei dem die Eltern nach den coronabedingten Schulschließungen ihre drei zwischen 12 und 17 Jahre alten Kinder nicht mehr in die Schule geschickt hatten. Der Älteste wollte demnach keine Maske tragen und keinen Abstand halten, und die beiden jüngeren Geschwister schlossen sich dem an. Die Eltern hatten dem Gericht zufolge die Auffassung vertreten, die Kinder sollten sich selbst entdecken können und selbstbestimmt lernen - zudem würden ihrer Ansicht nach 90 Prozent des Schulwissens ohnehin nicht gebraucht.

Das Amtsgericht Osnabrück hatte daraufhin den Eltern einen Teil des Sorgerechts, nämlich das Recht auf Regelung schulischer Angelegenheiten, entzogen. Eltern seien verpflichtet, die Entwicklung eines Kindes zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten zu fördern. Den Kindern stehe ein Grundrecht auf schulische Bildung zu. In der Schule würden neben allgemeinen Lerninhalten auch Sozialkompetenzen vermittelt. Eltern hätten daher kein Recht, die Kinder nicht zur Schule zu schicken, sondern vielmehr die Pflicht, für die Einhaltung der Schulpflicht zu sorgen. Die Eltern legten dagegen Beschwerde ein, über die das Oberlandesgericht nach Ostern entscheiden wird.

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