Verbraucherzentrale warnt vor untergeschobenen Vertragsabschlüssen – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt vor unerwarteten Verträgen, die den Teilnehmenden von Gewinnspielen untergeschoben werden. Derzeit gebe es viele entsprechender Anfragen, heißt es in einer Mitteilung.

Laut Margarita Schürmann von der Verbraucherzentrale in Wilhelmshaven erfolgt die erste Kontaktaufnahme dabei meist per Telefon und es werde die Teilnahme an einem Gewinnspiel mit hohen Gewinnen angeboten. Dass dadurch aber auch Kosten entstehen, werde meist erst später klar, etwa wenn eine Teilnahmebestätigung nebst Rechnungsbetrag per Post zugehe, oder plötzlich etwas vom Konto abgebucht werde. Wer dann versuche, den Sachverhalt zu klären oder den vermeintlichen Vertrag zu widerrufen, bekomme häufig zu hören, dem Vertragsschluss ja zugestimmt zu haben - viele Betroffene bezweifelten dies aber.

Schürmann betont, dass Glücksspielverträge nur dann wirksam sind, wenn diese nach telefonischem Kontakt durch die Verbraucherinnen und Verbraucher noch einmal schriftlich bestätigt werden. Betroffene sollten deshalb unbedingt den Vertragsschluss bestreiten und einen Nachweis darüber einfordern. Zudem sollte der Vertrag hilfsweise widerrufen und gekündigt werden, wofür es auch einen kostenlosen Musterbrief der Verbraucherzentrale gebe. In diesem Zusammenhang könne auch gleich erfragt werden, woher die Anrufer die Erlaubnis hatten, telefonisch Kontakt aufzunehmen, so die Beraterin, denn ein Anruf dürfe nur mit ausdrücklichem Einverständnis erfolgen. Komme heraus, dass es sich um einen unerlaubten Anruf handelte, sollte dieser der Bundesnetzagentur gemeldet werden.

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