Maschseefest darf fortgesetzt werden – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Ein Eilantrag mit dem Ziel, das Maschseefest abzubrechen, ist heute vor dem Verwaltungsgericht Hannover gescheitert. Eine Anwohnerin des Nordufers hatte ihn letzte Woche eingereicht - sie machte eine unzulässige Lärmbelästigung geltend.

Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts folgte dem nicht. Zum Einen seien die südlichen Bereiche des Ostufers nicht in Wohnortnähe zur Antragstellerin, so dass Lärmimmissionen von dort sie nicht beeinträchtigen könnten, und im Übrigen bestünden keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit  der für das Maschseefest erteilten Erlaubnis: Die darin enthaltenen Vorgaben der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm, der Freizeitlärmrichtlinie und der Niedersächsischen Freizeitlärm-Richtlinie würden eingehalten, die auch sogenannte "seltene Ereignisse" zuließen, bei denen vorübergehend höhere Grenzwerte gelten. 

Gegen den Beschluss kann noch Beschwerde am Oberverwaltungsgericht in Lüneburg eingelegt werden.

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