Fridays For Future geht nächsten Monat wieder auf die Straße – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Fridays For Future hat für Mitte September zu einem weiteren globalen Klimastreik aufgerufen. In einer Mitteilung der Hildesheimer Gruppe heißt es, man fordere so das Grundrecht auf den Erhalt unserer Lebensgrundlagen nach Art. 20a Grundgesetz von allen politisch Verantwortlichen ein. Auf allen politischen Ebenen werde derzeit die Umsetzung von Maßnahmen zur Erreichung der Pariser Klimaziele verweigert - wer Politiker:innen in Deutschland zuhöre, könne den Eindruck gewinnen, dass die Klimakrise noch Zeit hätte, bis gerade weniger andere Krisen anstehen. Lese man stattdessen aktuelle Studien über den Klimawandel oder betrachte Nachrichten über Extremwetterereignisse, gewinne man eher den Eindruck, dass der Klimawandel kaum noch aufzuhalten ist.

Die Demonstration am 15. September soll um 14 Uhr an der Lilie starten und nach einem Zug durch die Stadt auf dem Angoulêmeplatz enden, wo die Band Blaufuchs auftreten wird. Die Hildesheimer Gruppe verknüpft die Demonstration mit einer umfangreichen Liste mit Vorschlägen und Forderungen an die Politik in Stadt und Kreis - Sie finden diese unten angehängt.

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"Maßnahmen

Politik und Verwaltung:

1. Stadt und Landkreis beschließen das Ziel, einen 1,5 Grad konformen CO2-Pfad einzuschlagen und setzen sich sowohl ein CO2-Budget als auch Minderungsziele für die Jahre bis 2030/2035 je nach Pfad. Gleichzeitig beginnen sie mit der Erarbeitung eines Klimaschutzprogramms, das geeignet ist, diese Minderungsziele zu erreichen, sofern auch Bund und Land entsprechende Maßnahmen einleiten.

2. Einmal im Jahr wird erhoben, wie weit Stadt und Landkreis mit der Umsetzung ihres Klimaschutzprogramms sind und ob die angestrebten Ziele zur Emissionsminderung erreicht wurden. Die Ergebnisse werden öffentlich im Rat oder in einem öffentlichen Ausschuss vorgestellt.

3. Stadt und Landkreis Hildesheim erkennen offiziell den menschengemachten Klimawandel als Klimakrise an und erklären dies mit dem Klimanotstand. Damit stellen sie alle Entscheidungen unter einen Klimavorbehalt.

4. Stadt und Landkreis beschließen ein Moratorium zum Stopp aller Projekte in ihrem Einflussbereich, die mit der Erreichung der eigenen Klimaziele nicht vereinbar sind.

5. Die Verwaltung räumt der Umsetzung des Klimaschutzkonzepts oberste Priorität ein und schafft so viele Stellen, wie nötig, um die notwendigen Maßnahmen in der vorgegebenen Zeit umzusetzen.

6. Stadt und Landkreis gehen bei der Umstellung auf klimafreundliche Technologien in ihren Strukturen, Liegenschaften und Verhaltensweisen voran und erfüllen damit eine Vorbildfunktion für Hildesheimer Bürger:innen und Wirtschaft.

7. Hildesheimer Verwaltungsspitzen sind in aktivem Austausch mit weiteren Verantwortungsträger:innen für den kommunalen Klimaschutz. Hierbei informieren sich die Verantwortlichen regelmäßig über ihre Klimapolitik und prüfen die Umsetzung erfolgreicher Konzepte/Ideen aus anderen Kommunen in Hildesheim. Außerdem werden bewährte Maßnahmen aus Hildesheim mit anderen Kommunen geteilt.

8. Stadt und Landkreis werben sowohl bei Bundes- und Landtagsabgeordneten, als auch in kommunalen Spitzenverbänden und Vereinigungen von Kommunen, wie der AGFK aktiv für entsprechende Klimaschutzmaßnahmen auf Bundes- und Landesebene.

9. Die AG-Klimaschutz der Stadt Hildesheim bekommt ein stärkeres Mandat und wird vergleichbar mit der Mobilitäts-AG für die Zivilgesellschaft geöffnet. Der Kreis Hildesheim führt eine solche Steuerungsgruppe auch über den Erstellungsprozess des aktuellen Aktionsplans Klimaschutz hinaus ein.

10. Funktionsträger:innen aus Politik und Verwaltung werben öffentlich für die Maßnahmen des Klimaschutzkonzeptes und sind bemüht die Bevölkerung auf dem Weg zur Klimaneutralität mitzunehmen, auch wenn Maßnahmen manchmal unpopulär sind.

11. Wo es sinnvoll ist, arbeiten Stadt und Landkreis mit zivilgesellschaftlichen Organisationen zusammen, beispielsweise durch die Unterstützung von Aktionen für eine klimafreundliche Gestaltung der Stadt oder im Bereich der Klimakommunikation.

12. Stadt und Landkreis investieren nicht in klimaschädliche Unternehmen, weder durch eigene Aktien noch indirekt über z.B. nicht nachhaltige Bankkonten.


Mobilitäts- und Verkehrskonzepte:

1. Nachdem die Umsetzung der letzten Maßnahmen des IVEP 2012 nun beschlossen ist, beginnt die Verwaltung mit der Erarbeitung eines weiteren Hildesheimer Verkehrskonzepts, das geeignet ist, die angestrebten Emissionsminderungen im Verkehrssektor zu erreichen.

2. Die bereits beschlossenen Maßnahmen zur Verkehrswende, sowie die bereits erarbeiteten Konzepte werden im Sinne einer sozial und ökologisch gerechten Verkehrswende zügig umgesetzt.

3. Hildesheim nimmt eine umfassende Neuverteilung der Verkehrsflächen vor, bei der der Umweltverbund aus Fahrrad-, Bus- und Fußverkehr klar priorisiert wird, während dem MIV nur eine untergeordnete Rolle zukommt.

4. Insbesondere innerhalb des Hildesheimer Stadtrings und in den Wohnquartieren, wo Flächen besonders knapp sind, werden private PKW weitestgehend verdrängt und ersetzt, sodass eine autofreie Innenstadt perspektivisch möglich wird. PKW sollten hier nur noch “Gäste” sein.

5. Der Stadtkern rund um die Fußgängerzone innerhalb von Bahnhofsallee, Zingel, Schuhstraße, Kardinal-Bertram-Straße, Marie-Wagenknecht-Straße wird weitgehend autofrei. Eine Ausnahme bildet die Kaiserstraße, die als Bundesstraße nicht im Einflussbereich der Stadt Hildesheim liegt.

6. Der Landkreis unterstützt auch andere Städte im Kreis dabei, Teile ihrer Innenstädte bzw. ihren Stadtkern autofrei oder autoarm zu gestalten.

7. Das Hildesheimer Parkraumversorgungskonzept wird so angepasst, dass die Parkfläche in der Innenstadt sukzessive abgebaut wird, während entlang des Stadtrings die Parkmöglichkeiten geeignet gestaltet werden, um einen reibungslosen Umstieg auf Verkehrsträger des Umweltverbunds zu ermöglichen.

8. Der Landkreis beginnt mit der Erarbeitung und Umsetzung eines kreisweiten Verkehrskonzepts, das jede Ortschaft sowohl an ein attraktives Radnetz anschließt, als auch an einen zuverlässigen öffentlichen Personennahverkehr. Dabei liegt ein besonderer Fokus auf der Anschlussmobilität zwischen den Verkehrsträgern.


ÖPNV:

1. Die Stadt nutzt alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel, um den SVHI bereits vor 2026 aus der Eigenwirtschaftlichkeit zu befreien und zu bezuschussen, nötigenfalls an der Eigenwirtschaftlichkeit vorbei durch das Finanzieren von Jahresfahrkarten etwa für Mitarbeitende,  Schüler:innen der Oberstufe oder Menschen mit geringem Einkommen.

2. SVHI und RVHI führen ein gemeinsames 365€ Jahresticket ein, das auch monatlich erworben werden kann und freien Zugang zu allen Bussen von SVHI und RVHI gewährt, bis ein kostenloser ÖPNV, der als langfristiges Ziel angestrebt werden sollte, möglich ist.

3. Für Menschen in prekärer wirtschaftlicher Lage führen RVHI und SVHI ein deutlich vergünstigtes Sozialticket ein, damit niemand aus Kostengründen nicht den ÖPNV nutzen kann.

4. Die Mitnahme von Fahrrädern ist in allen Hildesheimer Bussen, wo sie möglich ist, für alle kostenlos.

5. Busse werden mit Fahrradträgern ausgestattet, so dass mehr Fahrräder transportiert werden bzw. Kinderwägen/Rollstühle und Fahrräder gleichzeitig transportiert werden können.

6. Sämtliche Bus- und Bahnhaltestellen in Hildesheim werden barrierefrei ausgebaut.

7. Die Arbeitsbedingungen für Busfahrende werden deutlich attraktiver gestaltet. RVHI und SVHI zahlen nach den gleichen Konditionen, die auch der Arbeit in Früh- und Spätschichten angemessensind. An allen Endhaltestellen werden Möglichkeiten für Busfahrende geschaffen, auf Toilette zu gehen. Zusätzlich werden freiwillige Fortbildungen und Qualifikationsmöglichkeiten angeboten.

8. Die Einstiegsvoraussetzungen für Busfahrende werden soweit es geht gesenkt, dafür werden bestimmte Kurse, wie etwa Sprachkurse oder Führerscheinausbildungen bei neuen angehenden Busfahrer:innen im Rahmen der Ausbildung ermöglicht.

9. Die Taktung aller Linien wird erhöht, sodass jedes Dorf, das an eine reguläre Buslinie angeschlossen ist, mindestens stündlich angefahren wird, zu Stoßzeiten jede halbe Stunde. Die Linien im Stadtgebiet fahren mindestens alle 20 Minuten, zu Stoßzeiten alle zehn Minuten.

10. Das Angebot der Nachtbusse wird deutlich ausgeweitet.

11. Für ländliche Gebiete, in denen keine regulären Buslinien sinnvoll sind, richtet der RVHI ein möglichst flexibles System an Rufbussen und Ruftaxis ein.

12. Alle aktuellen Fahrpläne sind nutzer:innenfreundlich auf der Website von SVHI und RVHI zu finden und die ROSA-App ist auch über die Hildesheim-App erreichbar.

13. Im Rahmen des Smart-City-Projekts werden Busse des SVHI mit Sendern getrackt und so die genauen Ankunftszeiten an den Haltestellen mit elektronischer Anzeige und in die entsprechenden Apps übertragen.

14. Wo Busse auf großen Straßen häufig im Stau stecken bleiben, wird die Ausweisung einer separaten Busspur geprüft und wenn möglich schnell umgesetzt.

15. Stadt und Landkreis erarbeiten gemeinsam mit SVHI und RVHI ein Konzept zur Umrüstung auf eine klimaneutrale Busflotte.


Fahrradverkehr:

1. Die Stadt baut das System der zentralen Fahrradachsen weiter aus. Für den Radverkehr zentrale Straßen, wie die Osterstraße oder die Kesslerstraße werden zu Fahrradstraßen.

2. Weitere zentrale Orte des Hildesheimer Stadtlebens werden besser an das Fahrradhauptwegenetz angeschlossen. Dazu zählen beispielsweise die Domäne aus Richtung Itzum oder das Bernwardskrankenhaus.

3. Die vorhandenen Fahrradstraßen werden qualitativ aufgebessert, sowohl von der Oberflächenqualität, als auch durch restriktivere Maßnahmen gegen Gehweg- und Straßenparken in Fahrradstraßen.

4. Grundsätzlich muss jeder Ort der Stadt, der mit einem Auto erreicht werden kann auch mit dem Rad gut und sicher zu erreichen sein, das bedeutet, dass an jeder Hauptstraße ein möglichst baulich getrennter Radweg existieren muss und Tempo 30 die Höchstgeschwindigkeit sein sollte, wenn eine Straße zu schmal für einen Fahrradschutzstreifen ist.

5. Entlang des Stadtrings werden alle Fahrradwege baulich von der Straße getrennt, insbesondere am Hohnsen muss dazu, sobald möglich, eine grundlegende Umstrukturierung der Radverkehrsführung geschehen.

6. Im Landkreis werden Hauptfahrradrouten zwischen den Dörfern und Städten identifiziert, gezielt ausgeschildert und attraktiv ausgebaut. Dazu werden Wald- und Forstwege zu Fahrradwegen ertüchtigt, um den Flächenverbrauch zu minimieren.

7. Die bestehende Hildesheimer Radinfrastruktur wird auch an die Bedarfe neuartiger Fahrräder, wie Lastenräder, angepasst. Radwege, die in zwei Richtungen genutzt werden, werden auf eine Breite von mind. zwei Metern ausgebaut.

8. Im Rahmen des Smart-City-Projekts werden entlang der Hauptfahrradrouten die Ampelschaltungen an die Durchschnittsgeschwindigkeit von Fahrrädern angepasst.

9. Schäden an Radwegen werden systematisch erfasst und zeitnah ausgebessert/behoben.

10. In Straßen mit schweren Schäden/Kopfsteinpflasterstraßen werden fahrrad-/rollstuhl- und kinderwagenfreundliche Wege eingerichtet.

11. An allen Bahnhöfen und Umstiegspunkten von Bus- und KfZ-Verkehr in die Innenstadt werden Mobilitätsstationen mit Park-and-Ride-Parkplätzen errichtet. Diese enthalten ein Fahrradparkhaus sowohl für regelmäßige Nutzung mit Monatskarten, als auch für kurzfristige   Tagesnutzung, eine Fahrradreperaturstation, Fahrradbügel und Bikesharing-Angebote.

12. In jeder Straße werden sichere Fahrradabstellmöglichkeiten in Form von Fahrradbügeln geschaffen.

13. Stadt und Landkreis fördern möglichst kostenlose Fahrrad- und Lastenradsharing-Systeme und bauen diese flächendeckend aus.

14. Stadt und Landkreis erweitern ihren verwaltungsinternen Fuhrpark um Fahrräder und Lastenräder, um PKW zu ersetzen.


KfZ-Mobilität, Bahn- und Lieferverkehr:

1. Politik und Verwaltung von Stadt und Landkreis bemühen sich, große Straßenbauprojekte, wie den dritten Autobahnanschluss der Stadt Hildesheim, zu stoppen.

2. Stadt und Landkreis verzichten auf sämtlichen Neubau von Straßen und melden keine neuen Straßenbedarfe mehr beim Bund an.

3. Bahnhöfe und Zughaltestellen im Landkreis werden reaktiviert und ggf. auch neu ans Netz angebunden.

4. Die Stadt Hildesheim bemüht sich um die Reaktivierung des Güterbahnhofs und der Zugstrecke zum Hildesheimer Binnenhafen.

5. Die Ladeinfrastruktur für Elektroautos wird kreisweit ausgebaut, für dauerhaftes Blockieren einer Ladesäule wird eine gesonderte Gebühr eingeführt.

6. Parkplätze werden insgesamt sukzessive abgebaut und in ökologisch wertvolle Flächen umgewandelt.

7. Zur Deckung der sozioökonomischen Kosten des KfZ-Verkehrs werden die Parkpreise in Hildesheim erhöht. Dabei spielt nicht nur die Dauer des Parkens, sondern auch die Größe des Autos eine Rolle.

8. In jedem Dorf und jedem Stadtteil wird ein Carsharing-Angebot mit klimaneutralen Fahrzeugen etabliert.

9. Die Fuhrparks von Stadt und Landkreis werden minimiert und auf klimaneutrale Antriebsformen umgestellt.

10. Parkplätze am Straßenrand werden zugunsten der Verfügbarkeit der Straßen abgebaut, während die bereits vorhandenen Parkhäuser den restlichen Parkraumbedarf decken.


Energie:

1. Stadt und Landkreis weisen, wo immer es gesetzlich möglich ist, Gebiete für den Bau von Windkraftanlagen aus, dabei sollte auch Windkraft im Wald kein Tabu mehr sein, sondern pragmatisch abgewogen werden.

2. Stadt und Landkreis fördern den Ausbau von Photovoltaik-Anlagen.

3. Die Stadt setzt sich das Ziel 1000 PV-Anlagen jährlich zu installieren, der Kreis 2800. Balkonkraftwerke zählen nicht als vollwertige Anlage.

4. Stadt und Landkreis prüfen und realisieren ggf. den Bau weiterer Wasserkraftwerke im Kreis Hildesheim.

5. Stadt und Landkreis prüfen und unterstützen ggf. den Bau von Kleinwindkraftanlagen in ihrem Einflussbereich.

6. Stadt und Landkreis installieren auf allen Gebäuden und Strukturen in ihrem Einflussbereich, auf denen das möglich ist, geeignete PV-Anlagen.

7. Stadt und Landkreis evaluieren ihre Möglichkeiten zum Einsatz von Geothermie, sowohl zur Stromerzeugung, als auch zur Einspeisung in Fern- und Nahwärmenetze. Beispielsweise wird das Projekt der Flächengeothermie unter landwirtschaftlichen Flächen aus dem Klimaaktionsplan des Kreises von 2012 schnellstmöglich umgesetzt.

8. Stadt und Landkreis nutzen, wo immer dies möglich ist, die Abwärme von Industrieprozessen und entwickeln Konzepte zum Energierecycling beispielsweise aus Abwasser.

9. Bis zum Jahr 2030 ist der gesamte Landkreis Hildesheim in der Lage, sich selbst über das ganze Jahr hinweg mit erneuerbaren Energien zu versorgen und exportiert zusätzlich erneuerbare Energie in den energieärmeren Süden Deutschlands.

10. Stadt und Landkreis beziehen nur noch Ökostrom und stellen alle bestehenden Stromverträge schnellstmöglich um.

11. Im Landkreis Hildesheim werden Pumpspeicherkraftwerke zur Speicherung erneuerbarer Energien aufgebaut.

12. Stadt und Landkreis erweitern ihre Biogas-Speicherkapazitäten, um mit der begrenzt zur Verfügung stehenden Biomasse zur Energieerzeugung vor allem Dunkelflauten abzudecken.

13. Im Landkreis wird eine Anlage zur Synthetisierung von Wasserstoff mit erneuerbaren Energien errichtet.

14. Die Stadt Hildesheim beginnt mit der kommunalen Wärmeplanung und schließt diese bis spätestens 2025 ab. Alle Hauseigentümer:innen werden über die Planung in ihrem Gebiet informiert.

15. Stadt und Landkreis bieten kostenlose Vor-Ort-Energieberatungen und leicht verständliche Online-Beratungsangebote an, bei denen sich die Menschen sowohl über erneuerbare Heizsysteme, als auch Möglichkeiten für PV auf ihren Dächern und Energieeinsparmaßnahmen  informieren können.

16. Stadt und Landkreis bauen sowohl das Fernwärmenetz der Stadt als auch Dorf- und Quartiersnahwärmenetze massiv aus.

17. Die ZAH stellt aus den dafür geeigneten Abfällen regionale Holzpellets her, die an Menschen aus der Region zu marktüblichen Konditionen verkauft werden.

18. Bis 2028 werden sämtliche Gebäude im Einflussbereich der Stadt zu 100% mit erneuerbaren Energien beheizt.

19. Die Stadt stellt ihre gesamte Straßenbeleuchtung bis 2026 auf LED-Lampen um; alle Lampen können gedimmt werden.

20. Im Rahmen von Smart-City startet die Stadt ein Modellprojekt “Energieeffiziente Schule”, an einer dafür geeigneten Schule. Dabei werden drehbare Solaranlagen auf den Flachdächern installiert, herkömmliche Solaranlagen auf den übrigen Dächern, eine Wärmepumpe installiert, ein Energiespeicher eingebaut, Sensoren messen Raumtemperatur und ob Fenster offen oder geschlossen sind und regeln entsprechend die Raumheizungen. Zuletzt werden mind. zwei Parkplätze für Elektroautos und eine E-Bike Ladestation eingerichtet.

21. Im Rahmen von Smart City stattet die Stadt Straßenlaternen mit Sensoren aus, um diese automatisch runterzudimmen, wenn sich keine Menschen in Sichtweite befinden.

22. Verwaltung von Stadt und Landkreis werden beauftragt, weitere Maßnahmen zur Energieeinsparung zu evaluieren und vorzuschlagen.

23. Stadt und Landkreis unterstützen Bürger:innen, für die der Umstieg auf erneuerbare Energien eine unzumutbare Härte darstellt, finanziell, sofern die Förderkulisse des Bundes das nicht in ausreichendem Maße tut.


Bau:

1. Stadt und Landkreis verzichten auf sämtlichen nicht essentiellen Neubau, stattdessen werden Bestandsbauten saniert und Leerstände genutzt.

2. Stadt und Landkreis arbeiten auf das Ziel hin, jedes Jahr vier Prozent ihrer Bestandsbauten energetisch zu sanieren.

3. Bei Bauarbeiten in Stadt und Landkreis werden vor allem ökologische, nachwachsende Baustoffe verwendet.

4. Zwingend erforderliche Neubauten werden nur noch im Passivhausstandard gebaut.

5. Wo keine Solaranlage realisiert werden kann, werden Dächer und Fassaden von Gebäuden und baulichen Strukturen, wie Bushaltestellen begrünt.

6. Die Stadt entwickelt leerstehende Geschäftsflächen und Parkhäuser weiter zu Wohn- und Begegnungsräumen.

7. Der Landkreis startet ein Programm, das Abrisse von Gebäuden möglichst verhindert und Wohnen auch in den ländlicheren Gebieten wieder stärker fördert.


Ökologie, Biodiversität, CO2-Senken:

1. Stadt und Landkreis verzichten auf die weitere Versiegelung von Grünflächen für Wohn-, Verkehrs- und Industrieflächen. Projekte, wie die Bebauung des Wasserkamps oder das Gewerbegebiet Nord werden gestoppt. Muss für beispielsweise einen Radweg doch Fläche versiegelt werden, wird an anderer Stelle eine Ausgleichsfläche entsiegelt.

2. Stadt und Landkreis setzen sich das Ziel, jedes Jahr entsprechend der Ziele des Bundes mehr CO2 in Pflanzen zu speichern. Dazu darf der Natur nur noch weniger Biomasse entnommen werden, als sie von selbst innerhalb eines Jahres aufbauen kann.

3. Die Stadt schafft eine zusätzliche Stelle in der Grünflächenpflege, mit dem Ziel, Schäden an Stadtbäumen zu beheben, bevor Fällungen notwendig werden.

4. Für jeden Baum, der aus egal welchem Grund gefällt wird, werden Ersatzbäume gepflanzt, die geeignet sind, den gefällten Baum innerhalb weniger Jahre als Kohlenstoffspeicher zu ersetzen. Dazu müssen ggf. auch mehr Bäume gepflanzt werden, als vorher gefällt wurden.

5. Stadt und Landkreis setzen verstärkt auf Baum- und Pflanzenarten, die auch mit einer Erwärmung von zwei Grad im Mittel gut überlebensfähig sind.

6. Grünanlagen und Wälder im Landkreis Hildesheim werden diversifiziert, um sie gegenüber Schädlingsbefall, Klimafolgen und Biodiversitätsverlust resilienter zu machen.

7. Stadt und Landkreis forsten die in den vergangenen Sommern zerstörten Waldgebiete schnellstmöglich wieder auf.

8. Stadt und Landkreis erweitern die bestehenden Waldgebiete.

9. Stadt und Landkreis pflegen ihre Grünflächen mit Bedacht, nur da, wo es unbedingt notwendig ist, beispielsweise aus Verkehrssicherheitsgründen, werden Grünflächen auf den Stock zurückgesetzt.

10. Stadt und Landkreis entsiegeln Flächen, die nur aus Gründen der leichteren Pflege versiegelt sind und legen dort neue Blühstreifen an, beispielsweise auf der Spurtrennung von Zingel und Marienburger Straße.

11. Wo eine Entsiegelung nicht aussichtsreich ist, werden große Blumentöpfe zur Stadtbegrünung herangezogen. Auch Blumentöpfe an Straßenlampen, wie in der Fußgängerzone, werden ausgebaut.

12. Die Städte im Landkreis pflanzen so viele Stadtbäume wie möglich. Baumscheiben gefällter Bäume werden umgehend neu bepflanzt, in Grünstreifen wird geprüft, ob auch Bäume hinein gepflanzt werden können.

13. In Baulücken, die ihr gehören, im urbanen Bereich legt die Stadt sogenannte Pocketparks an.

14. Die Stadt schafft insektenfreundliche Blühwiesen auf Grünflächen, die nicht dem Aufenthalt dienen, wie es etwa auf der Wiese am PVH gerade geschieht.

15. Der Landkreis fördert die Anlage von insektenfreundlichen Blühwiesen auf Grünflächen und Grünstreifen.

16. Die Stadt verabschiedet sich vom Dogma der Entwässerung und bemüht sich um eine Speicherung von Regenwasser in städtischen Grünanlagen, um die Stadt insbesondere im Sommer zu kühlen. Angestrebt wird eine Schwammstadt.

17. Stadt und Landkreis erweitern die Retentionsräume rund um ihre Gewässer, damit diese mehr Wasser aufnehmen können und so auch Hochwassern besser vorbeugen.

18. Die Satzung zum Schutz von schützenswerten Landschaftsbestandteilen wird überarbeitet. Darin wird insbesondere der Schutz von CO2-bindenden Ökosystemen forciert.

19. Der Landkreis beschließt ein Moratorium, das die Trockenlegung oder Bebauung von Moorflächen und kleineren Gewässern grundsätzlich ausschließt.

20. Im Landkreis werden Flächen zur Wiedervernässung von Mooren identifiziert und Projekte zur CO2-Bindung in Mooren vorangetrieben.

21. Die Stadt beschließt ein ganzjähriges Verbot von Feuerwerk im Stadtgebiet.


Ressourcen und Abfall:

1. Der Landkreis setzt das Ziel einer Recycling-Quote von 100% bis zum Jahr 2030. Dabei wird dieselbe Menge Müll, die in Hildesheim jährlich entsteht, auch in Hildesheim bzw. naher Umgebung recycelt.

2. Die Stadt und der Landkreis prüfen, ob es Möglichkeiten für Sanktionsmaßnahmen für Geschäfte gibt, auf die besonders viel Müll zurückzuführen ist, der nicht fachgerecht entsorgt wurde.

3. Die Stadt erkennt an, dass sie insbesondere entlang großer Straßen, rund um Kleingartenanlagen und Fastfoodketten ein massives Müllproblem in ihren Grünflächen hat und unterstützt zivilgesellschaftliche Aktionen, diesen zu entfernen.

4. Wo es sinnvoll ist, stellt die Stadt zusätzliche Mülleimer auf.

5. Die ZAH wird angehalten und befähigt, die Menge des Mülls, der nur noch verbrannt werden kann, zu minimieren.


Kommunikation, Bildung, Zivilgesellschaft:

1. Einmal im Jahr führt die Stadt eine Klimawoche durch, in der an unterschiedlichen Orten der Stadt über den Klimawandel aufgeklärt wird und Bürger:innen die Möglichkeit haben, über weitere Schritte auf dem Weg zur Klimagerechtigkeit zu diskutieren.

2. Stadt und Landkreis bieten kostenlose Energieberatungen an, sowohl für Immobilienbesitzer:innen, als auch für Sozialhilfeempfangende, die Hilfe bei Anträgen etwa für eine energieeffiziente Waschmaschine brauchen.

3. Der Landkreis startet eine Kampagne, in der sämtliche Immobilienbesitzer:innen angeschrieben werden und auf die Angebote und Fördermöglichkeiten in folgenden Bereichen informiert werden: Häuserdämmung, Heizungswechsel und Photovoltaikanlagen.

4. Die Stadt stellt einen Förderungstopf für Klima- und Umweltschutz zur Verfügung, welcher jährlich 50.000 Euro für Projekte, welche den Klima- und Umweltschutz in Hildesheim fördern, enthält. Der Topf wird öffentlich beworben und unkompliziert zugänglich gemacht.

5. Die Stadt und der Landkreis bewerben aktiv öffentliche Bildungsveranstaltungen der Universität Hildesheim und der HAWK zu Themen rund um den Klimawandel.

6. Die Stadt und der Landkreis unterstützen Projekte der Studiengänge Umwelt und Nachhaltigkeitsbildung/Bildung für nachhaltige Entwicklung und Umweltsicherung der Universität Hildesheim.


Resilienz, Adaption, Umgang mit Klimawandelfolgen:

1. Um die Adaptation und Resilienz der Bevölkerung für die eintretenden Klimawandelfolgen aufzubauen, arbeiten Stadt und Landkreis mit Gesundheitsamt, Krankenhäusern und Ärzt:innen zusammen.

2. Die Stadtentwicklung geschieht mit dem Ziel, eine Überhitzung der Innenstadt zu vermeiden. So werden hellere Oberflächen bevorzugt, Grünflächen und schattige Flächen geschaffen.

3. Hildesheim bereitet sich darauf vor, Menschen, die vor dem Klimawandel fliehen, aufzunehmen und zu integrieren.

4. Die Stadt Hildesheim verbietet sämtliche Formen sog. defensiver Architektur im gesamten Stadtgebiet. Wenn, beispielsweise wie im letzten Winter Lebensmittel teuer werden und Menschen, die ein warmes Essen an Wohnungslose verteilen, von der Polizei vom Bahnhof vertrieben werden, ist das ein unhaltbarer und unverzeihlicher Vorgang.

5. In der Innenstadt wird kostenloser Zugang zu Trinkwasser, beispielsweise in Form von Trinkbrunnen, an mehreren Stellen geschaffen.

6. Der Landkreis erweitert seine Speicherkapazitäten für Trinkwasser.

7. Stadt und Landkreis ertüchtigen Feuerwehr und Katastrophenschutz, um heftigen Unwetterereignissen besser begegnen zu können; ggf. wird auch die Bevölkerung geschult, die professionellen Einsatzkräfte gut unterstützen zu können.

8. Stadt und Landkreis erarbeiten Notfallpläne für u.A.: Waldbrandereignisse, Hochwasser und extreme Stürme, sowie Hitzeaktionspläne.

9. Maßnahmen zur Erhöhung der Adaption und Resilienz ersetzen keine Maßnahmen zur Milderung des Klimawandels und gelten nicht als Klimaschutzmaßnahmen."

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