Die Hildesheimer Staatsanwaltschaft hat vor der Jugendkammer des Landgerichts im so genannten Gullydeckelfall Anklage gegen drei junge Männer erhoben. Zentraler Tatvorwurf ist, in einer Nacht im August letzten Jahres zwei je 24 Kilogramm schwere Gullyabdeckungen von einer Brücke auf die A7 geworfen zu haben. Die Staatsanwaltschaft legt zwei damals 18- und 20-Jährigen einen versuchten Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr zur Herbeiführung eines Unglücksfalls in zwei rechtlich zusammentreffenden Fällen, sowie einen versuchten Mord in Tateinheit mit einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr zur Herbeiführung eines Unglücksfalls in vier rechtlich zusammentreffenden Fällen zur Last. Der dritte Angeklagte - zur Tatzeit 17 Jahre alt und somit noch nicht volljährig - soll ihnen Beihilfe geleistet haben.
Der Klage nach sollen die beiden Älteren den Plan gefasst haben, die Gullydeckel von der Brücke zu werfen, und diese dann in Harsum gestohlen und in ein Auto verladen haben, in dem auch der Jugendliche saß. Auf der Brücke soll dann erst der damals 18-Jährige einen der Deckel auf die Süd-Fahrbahn geworfen haben. Dieser traf ein Auto mit zwei Insassen und verletzte diese schwer. Dann soll der Ältere den anderen Deckel auf die entgegengesetzte Fahrbahn geworfen haben - dieser wurde später von vier Fahrzeugen überfahren und beschädigte diese.
Das Auto der Angeklagten wurde vor der Tat von mehreren Überwachungskameras in Harsum erfasst, was die Polizei auf die Spur des Trios brachte. Sie wurden Mitte April festgenommen, die beiden zur Tatzeit Volljährigen sind seitdem in Untersuchungshaft. Der Jugendliche hat laut Anklage darüber hinaus Angaben gemacht, die den Tatvorwurf stützen. Außerdem nennt diese eine Vielzahl von Zeugen, mehrere Sachverständige sowie zahlreiche weitere Beweismittel.
Der Staatsanwaltschaft nach soll es den beiden älteren Angeklagten darauf angekommen sein, Kollisionen hervorzurufen. Die Folgen ihres Handelns - darunter auch tödliche Verletzungen - hätten sie erkannt und zumindest billigend in Kauf genommen, womit das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt sei. Der Jugendliche soll zwar mehrfach Vorbehalte geäußert, aber das Duo dann doch begleitet und auf der Brücke offenbar beim Ausladen der Gullydeckel geholfen haben.
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