"Gullydeckel"-Verfahren endet mit Haftstrafen – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Die zwei Hauptangeklagten im "Gullydeckel-Fall" sind vom Landgericht Hildesheim zu Haftstrafen verurteilt worden. Laut Bericht erhielt der heute 22-Jährige Angeklagte eine Jugendstrafe von 5 Jahren, und der heute 19-Jährige eine Jugendstrafe von sechs Jahren und drei Monaten - jeweils wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung je in zwei rechtlich zusammentreffenden Fällen und in Tateinheit mit einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr. Außerdem wird dem 22-Jährigen die Fahrerlaubnis entzogen, und der Erlös aus der Versteigerung seines Autos eingezogen. Der dritte ebenfalls 19 Jahre alte Angeklagte wurde als Mittäter zu einer Jugendstrafe von 2 Jahren verurteilt, die Vollstreckung ist hier zur Bewährung ausgesetzt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Da die Verhandlung nichtöffentlich war, gab es vom Gericht keine weiteren Erklärungen zu den Hintergründen des Urteils. Der Prozess hatte im Oktober begonnen, die Taten liegen bereits über ein Jahr zurück: Im August 2022 waren zwei Gullydeckel von einer Brücke nahe Harsum auf die A7 geworfen worden. Einer traf ein Auto und verletzte die zwei Insassen schwer, der zweite fiel auf die Fahrbahn und beschädigte mehrere Autos, die ihn überfuhren.

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