Verfahren gegen Peiner Armbrust-Schützen hat begonnen – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Vor dem Landgericht Hildesheim hat heute das Verfahren gegen einen 29 Jahre alten Mann begonnen, der Mitte Juni am Peiner Hauptbahnhof einem anderen Mann mit einer Armbrust in den Rücken geschossen und einen weiteren Mann bedroht haben soll. Er war kurz nach der Tat festgenommen und in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht worden. Der Prozess gegen ihn läuft als Sicherungsverfahren - dies bedeutet, dass es wegen Schuldunfähigkeit oder Verhandlungsunfähigkeit kein normales Strafverfahren gibt, und statt einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in einer Entziehungsanstalt in Betracht kommt.

Die Staatsanwaltschaft habe entsprechend beantragt, den 29-Jährigen wegen fortbestehender Gefährlichkeit dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen, so das Landgericht.  Er hatte die Tat eingestanden, sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft aber auf seine psychischen Probleme berufen. Ein Gutachten besagt, dass er im Juni im Zustand der Schuldunfähigkeit agiert hatte und durch eine paranoide Schizophrenie nicht in der Lage war, das Unrecht seines Handelns einzusehen.

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