Menschen mit einem sogenannten subsidiären Schutzstatus in Deutschland haben das Recht auf einen Reiseausweis für Ausländer, wenn ihr Herkunftsland die Ausstellung eines Passes an eine so genannte „Reueerklärung“ knüpft. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Einen subsidiären Schutz erhalten Asylsuchende, die weder einen Flüchtlingsschutz noch eine Asylberechtigung erhalten, denen im Herkunftsland aber z.B. die Todesstrafe oder Folter droht.
Hintergrund der Entscheidung ist ein Fall aus dem Landkreis Hildesheim. Die Ausländerbehörde hatte den Antrag eines Eritreers auf Ausstellung eines Reiseausweises abgelehnt, weil es ihm zuzumuten sei, bei der Botschaft Eritreas einen Passantrag zu stellen. Dies hätte aber eine „Reueerklärung“ zur Voraussetzung gehabt: Der Mann sollte schriftlich eingestehen, seine „nationale Pflicht“ verletzt zu haben und eine mögliche Strafe zu akzeptieren. Daraufhin klagte der Mann gegen die Ausländerbehörde und gewann in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht Hannover, woraufhin in zweiter Instanz das niedersächsische Oberverwaltungsgericht anders entschied und der Ausländerbehörde rechtgab.
Diese Entscheidung wurde nun vom Bundesverwaltungsgericht gekippt. Es könne nicht verlangt werden, dass der Mann eine „Reueerklärung“ abgebe. Der Flüchtlingsrat Niedersachsen begrüßte die Entscheidung. Man habe „die fragwürdige Kollaboration der Bundesregierung mit der eritreischen Diktatur bei der Passbeschaffung" bereits vor Jahren scharf kritisiert, sagte der Geschäftsführer Kai Weber.
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Das ehemalige "Tagungshaus Priesterseminar" an der Neuen Straße in Hildesheim trägt jetzt wieder seinen alten Namen "Lüchtenhof". Das teilt das Bistum mit. Passend dazu gebe es jetzt die neue Internetseite www.luechtenhof.de, unter der diverse Veranstaltungen und Tagungsräume sowie Gästezimmer gebucht werden könnten. Der Name gehe darauf zurück, dass hier vor 700 Jahren die Kerzen, oder "Lüchten", für die religiösen Prozessionen gezogen wurden.
Der Lüchtenhof gehe mit einem vielfältigen Programm an den Start, hieß es weiter. So beginne am 25. November die Reihe „Lüchtspiele“ mit einer Veranstaltung rund um gesellschaftlichen Wandel. Zahlreiche Experten sollen im Rahmen dieser "Inspirationstage" ihre Erfahrungen und Strategien rund um Lebenswandel und Gesellschaftswandel teilen. Fest im Programm verankert seien auch jahreszeitlich inspirierte Rückzüge ("Retreats") für Reflektion und Rekreation. So soll ab dem 8. Dezember das erste "Winterlücht" stattfinden - ein verlängertes Wochenende, um die Jahreszeit wahrzunehmen und das eigene Leben darin zu verorten.
Neben solchen Angeboten werde der Lüchtenhof auch weiter für Aus-, Fort- und Weiterbildungen für die Mitarbeitenden und Engagierten der verschiedensten Berufe und Aufgaben in Caritas, Schule und Pastoral im Bistum genutzt, und auch Tagungen und Übernachtungen für Gruppen und Einzelgäste aus Organisationen rund um Bildung, Kultur und Gesellschaft fänden dort weiterhin statt.
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Die Naturschutzorganisation NABU in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt hat die Räumung von Totholz aus dem Harz kritisiert. Damit werde ein wichtiger Teil des Waldökosystems entfernt und Lebensraum zerstört, so die Forstwissenschaftlerin und Geschäftsführerin des NABU Sachsen-Anhalt, Dr. Anne Arnold. Etwa ein Viertel aller waldbewohnenden Arten benötigten mindestens in einer Phase ihres Lebens Alt- oder Totholz. Außerdem werde durch liegendes Totholz ein nicht unbeachtlicher Anteil an Kohlenstoff in den Boden eingetragen, was der Klimakrise entgegenwirke, und der Einsatz schweren Geräts auf dem derzeit aufgeweichten und sehr sensiblen Waldboden könne irreversible Schäden verursachen.
Hintergrund der Räumung ist das Feuer am Brocken Anfang September. Danach waren aus der Politik Stimmen laut geworden, Totholz habe dabei als Brandbeschleuniger gewirkt und müsse deshalb entfernt werden. Umweltorganisationen wie der NABU wiesen dies zurück. Sie fordern mehr Brandprävention durch Aufklärung, weil der Mensch die Hauptursache von Waldbränden ist, und einen Ausbau des Brandüberwachungssystems in Deutschland.
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Zwischen Montagabend und Dienstagnachmittag ist in Harsum ein grauer BMW der 5er-Reihe gestohlen worden. Das Auto aus dem Modelljahr 2009 war laut Polizeibericht in der Martin-Luther-Straße geparkt. Wer in der Sache Hinweise geben kann, wird gebeten, sich mit der Polizei Sarstedt unter 0 50 66 - 98 50 in Verbindung zu setzen.
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Gestern Nachmittag ist auf dem Autobahnzubringer der B243 bei Bockenem eine Frau bei einem Verkehrsunfall ums Leben gekommen. Wie die Polizei meldet, kam die 58-Jährige auf dem Weg in Richtung Bockenem kurz nach dem Aral-Autohof aus bisher unbekannter Ursache nach rechts von Fahrbahn ab, so dass ihr Wagen einen Straßengraben durchfuhr, gegen eine dortige Überführung prallte und schließlich auf der Seite liegenblieb.
Eine Vielzahl von Einsatz- und Rettungskräften konnte sie mit schwerem Gerät befreien, sie erlag aber noch am Unfallort ihren schweren Verletzungen. Der Zubringer musste für mehrere Stunden voll gesperrt werden, der entstandene Sachschaden wird auf ca. 5000 Euro geschätzt.
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